Weitere Fragen an Hartmut Ganzke
Die angesprochenen Punkte, von der fachgesetzlichen Umsetzung der JI-Richtlinie im Polizei- und Verfassungsschutzrecht bis zu den Anordnungsbefugnissen gegenüber Staatsanwaltschaften berühren komplexe und europarechtlich noch nicht abschließend geklärte Fragen, zu denen wir als Abgeordnete keine eigene rechtliche Bewertung abgeben können und möchten.
Der rechtliche Grundkonflikt (fehlende Abhilfe-/Anordnungsbefugnisse, laufendes EU-Verfahren, EuGH-Rechtsprechung zu wirksamen Rechtsbehelfen) ist real und gut dokumentiert, nur betrifft er in der Praxis vor allem die Bundesebene und mehrere andere Bundesländer, nicht spezifisch eine Aussage der LDI NRW im NRW-Rechtsausschuss.
Gleichzeitig ist es richtig, dass unsere Gesellschaft vor der Aufgabe steht, die Finanzierung der Rente angesichts des demografischen Wandels zu sichern.
Die beschlossenen Honorarkürzungen in der ambulanten Psychotherapie sehen wir sehr kritisch
