Inwiefern ist die ständige Erweiterung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes mit dem Grundsatz der Harm Reduction vereinbar? Werden nicht durch das Verbot ständig neue, unerforschte Drogen eingeführt?

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Heike Baehrens
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Frage von Christian Z. •

Inwiefern ist die ständige Erweiterung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes mit dem Grundsatz der Harm Reduction vereinbar? Werden nicht durch das Verbot ständig neue, unerforschte Drogen eingeführt?

Sehr geehrte Frau Baehrens,
die Problematik ist ihnen wahrscheinlich vertraut: Sog. RCs/Legal Highs werden im Internet teils als Ersatz für bestehende Drogen, teils als ganz neue Substanzen verkauft. Um diesen Substanzen "Herr zu werden", hat die Bundesregierung 2016 das NpSG eingeführt, das ganze Stoffgruppen verbietet und den Besitz entkriminalisiert. Eine Evaluation der Nürnberger Fachtagung für innovative Drogenarbeit aus dem Jahr 2018 zeigt, dass das Gesetz nicht in der Lage war, die Nachfrage zu verringern, und dass die Chemiker*innen trotzdem Wege gefunden haben, die Gesetze zu umgehen, indem sie noch weiter abgewandelte Substanzen mit uneinschätzbaren Gesundheitsfolgen produzieren.
Halten Sie es für hilfreich, dieses offensichtlich wenig hilfreiche Gesetz in der jetzigen Form wiederholt zu erweitern und in der Folge eine erneute Gefährdung von Konsument*innen durch neue Lückenstoffe in Kauf zu nehmen?

Quelle:
iska-nuernberg.de/impulse/kraus_fachtagung_impulse2018.pdf

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Sehr geehrter Herr Z.,

seit Jahren werden immer neue chemische Varianten bekannter psychoaktiver Stoffe auf dem Schwarzmarkt vertrieben, die durch kleine Änderungen an der chemischen Struktur immer noch berauschend wirken, aber zunächst nicht vom Betäubungsmittelgesetz (BtMG) erfasst werden. Das Problem hier ist vor allem die Zeit. So schnell neue Substanzen entwickelt werden, so schnell kann diese Substanz nicht als Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes entdeckt, angemessen eingestuft und in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen werden. Wie Sie richtig schreiben, hat der Gesetzgeber im November 2016 das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) eingeführt, um durch das Verbot ganzer Stoffgruppen die Verbreitung dieser Stoffe rechtlich besser bekämpfen zu können. Mit der Stoffgruppenregelung soll der Wettlauf zwischen dem Auftreten immer neuer chemischer Varianten bekannter Stoffe und den anzupassenden Verbotsregelungen im Betäubungsmittelrecht durchbrochen und ein klares Signal an Händler und Konsumenten gesendet werden, dass es sich um verbotene und gesundheitsgefährdende Stoffe handelt. Vor diesem Hintergrund halte ich das NpSG für einen richtigen und wichtigen Schritt, denn je nach Entwicklung des Marktes können weitere Stoffgruppen den Regelungen des NpSG unterworfen und somit eine größere Bandbreite an gesundheitsgefährdenden Stoffen erfasst werden. Dass kriminelle Akteure auf dem Drogenmarkt immer wieder versuchen, die bestehenden Regelungen zu umgehen, gehört leider auch zur traurigen Wahrheit. Daher werde ich zusammen mit den zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern die Entwicklungen weiter beobachten und gegebenenfalls die bestehenden Regelungen nachschärfen – immer mit dem Ziel, die Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe und damit die gesundheitliche Gefährdung von Konsumenten bestmöglich zu bekämpfen.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Baehrens

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