Sehr geehrte Frau Baehrens, kann ich davon ausgehen, dass Sie dem Verbotsantrag gegen die AfD zustimmen werden?

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Heike Baehrens
SPD
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Frage von Leon W. •

Sehr geehrte Frau Baehrens, kann ich davon ausgehen, dass Sie dem Verbotsantrag gegen die AfD zustimmen werden?

Die AfD ist in einigen Bundesländern gesichert Rechstextrem, hat einen Landesvorsitzenden Faschisten und spätestens ihr Auftritt in Thüringen hat gezeigt, dass diese Partei die Demokratie von Innen zerstören will. Setzen Sie sich für die Demokrarie ein und leiten ein Verbotsverfahren ein?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage an Abgeordnetenwatch zum Thema Verbotsantrag gegen die AfD. 

In der SPD-Fraktion beobachten wir bei der AfD eine sich immer schneller drehende Radikalisierungsspirale. Aus einer Vielzahl von Äußerungen von Partei-Vertreterinnen und -Vertretern zeigt sich eine verfassungsfeindliche Haltung. Einige AfD-Landesverbände sind vom dortigen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die AfD als Gesamtpartei wird als Verdachtsfall geführt. Ich teile daher Ihre Sorge um den Fortbestand unserer Demokratie.

Parteien spielen in unserer Demokratie eine wichtige Rolle. Sie genießen Privilegien, doch diese Rechte können entzogen werden, wenn eine Partei aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet. So haben wir es mit der Änderung von Artikel 21 GG ermöglicht, verfassungsfeindlichen Parteien die staatliche Finanzierung zu entziehen, selbst wenn diese nicht in der Lage sind, ihre verfassungsfeindlichen Ziele umzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Position bestätigt und entschieden, dass der NPD die staatliche Parteienfinanzierung entzogen werden kann.

Im Bundestag wollen wir zeitnah eine Reform der Geschäftsordnung beschließen. Zukünftig können Ordnungsgeldehäufiger und in höherer Höhe verhängt werden, wenn es zu Fehlverhalten im Parlament kommt. Diese Sanktionen sind ein klares Signal, dass das Parlament keine Bühne für populistische Störmanöver ist.

Die Bundesländer können einzeln entscheiden, ob bzw. welche Maßnahmen sie einleiten wollen. Ein wichtiges Instrument des wehrhaften Rechtsstaates ist z.B. der Grundrechtsentzug nach Artikel 18 GG. Personen, die das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung missbrauchen, um gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu kämpfen, können ihre Grundrechte entzogen werden. Diese Maßnahme wird nur selten angewendet, da die Hürden zu Recht sehr hoch sind. Doch es ist ein deutliches Zeichen, dass unser Rechtsstaat in der Lage ist, sich selbst zu schützen. 

Ein Parteiverbot bleibt die „Ultima Ratio“, das letzte Mittel. Solche Verbotsverfahren müssen gut abgewogen werden, da die Anforderungen für ein Parteiverbot sehr hoch sind. Wie in jedem anderen gerichtlichen Verfahren müssen in einem Parteiverbotsverfahren eindeutige Beweise vorgebracht werden. Die hohen Voraussetzungen für ein Parteiverbot stellen auch an diese Beweisführung erhebliche Ansprüche.

Es wäre meines Erachtens ein großer Fehler, voreilig einen unzureichenden Antrag zu stellen. Daher plädiere ich – wie viele meiner Parlamentskolleginnen und -kollegen, auch aus anderen Fraktionen – dafür, weiter konsequent Material zu sammeln, um später möglichst gerichtsfeste Beweise vorlegen zu können.

Rechtsextremistisches Gedankengut ist aus meiner Sicht nicht an erster Stelle durch ein Parteiverbot zu bekämpfen – dies geschieht auf dem Schulhof, am Arbeitsplatz oder beim Kaffeeklatsch. Wir müssen weiter unsere demokratische Streitkultur fördern, denn politische Bildung hilft im Kampf gegen Verschwörungstheorien und rechtsextremes Gedankengut. Unser primäres Ziel muss es sein, die AfD politisch zu stellen, damit sie nicht mehr in unsere Parlamente gewählt wird. Dafür setze ich mich als Sozialdemokratin mit aller Kraft ein!

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Heike Baehrens

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