Über 260.000 Infektionen und die Corona-Zahlen steigen. Wie können Sie es da verantworten, dass mit dem neuen IfSG fast alle Schutzmaßnahmen wegfallen sollen?

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Heike Baehrens
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Frage von Gisela W. •

Über 260.000 Infektionen und die Corona-Zahlen steigen. Wie können Sie es da verantworten, dass mit dem neuen IfSG fast alle Schutzmaßnahmen wegfallen sollen?

Sehr geehrte Frau Baehrens,
Gestern haben sich über 260.000 Menschen mit Corona angesteckt. Und die Infektionen steigen wieder. Wie können Sie es da verantworten, dass mit dem neuen IfSG fast alle Schutzmaßnahmen wegfallen sollen? Wie sollen sich da die Menschen – erst recht die mit Vorerkrankungen – noch schützen können?
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Infektionsschutzgesetz, die ich sehr gut nachvollziehen kann.

Laut dem letzten Wochenbericht vom Robert Koch-Institut (RKI) vom 31.03.2022 scheint der Gipfel der Welle zwar erreicht, der Infektionsdruck bleibt aber mit mehr als 1,5 Millionen innerhalb einer Woche übermittelten COVID-19-Fällen weiterhin sehr hoch.

Diese Infektionslage macht es aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion dringend notwendig, Infektionsschutzmaßnahmen weiterzuführen. Dies war auch der einhellige Tenor der Sachverständigen der Öffentlichen Anhörung vom 14.03.2022 im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zum Infektionsschutzgesetz im Deutschen Bundestag. Sie haben davor gewarnt, die aktuelle Dynamik des Pandemiegeschehens auf die leichte Schulter zu nehmen. Die deutliche Mehrzahl hat sich dafür ausgesprochen, die bestehenden Möglichkeiten für die Länder, Infektionsschutzmaßnahmen zu ergreifen, nicht einzuschränken. Insbesondere wurde auf die Bedeutung der Maskenpflicht (z.B. in Innenräumen, wie dem Einzelhandel oder Schulen) und von Hygienekonzepten verwiesen. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen hat das Maske-Tragen eine hohe Wirksamkeit und stellt nur einen geringen Eingriff in die individuelle Freiheit dar.

Diesen Erkenntnissen hätten wir als SPD-Bundestagsfraktion gern vollumfänglich im Infektionsschutzgesetz Rechnung getragen. Es wäre aus meiner Sicht sachgerecht gewesen, die bis zum 20.03.2022 befristeten Maßnahmen zu verlängern, um die Kontinuität in der Pandemiebekämpfung sicherzustellen. Über ein solches Vorgehen konnte jedoch kein Einvernehmen erzielt werden.

Innerhalb der Koalition konnten wir uns lediglich auf ein Mindestmaß an Basismaßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen (z.B. in Pflegeeinrichtungen oder in Arztpraxen) verständigen. Darüber hinaus konnten wir jedoch sicherstellen, dass den Ländern mit der Hot-Spot-Regelung weiterhin ermöglicht wird, einem dynamischen Infektionsgeschehen gezielt zu begegnen. So kann ein Landtag bei Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage von dieser Regelung Gebrauch machen und strengere Maßnahmen wie weitergehende Maskenpflichten, ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern im öffentlichen Raum sowie 3G- und 2G-Zugangsbeschränkungen anordnen.

Dieser Kompromiss war notwendig, weil sonst die bestehende gesetzliche Grundlage für alle bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen ersatzlos ausgelaufen wäre. Somit hätten die Länder überhaupt keine Maßnahmen mehr im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zur Verfügung. Sollte die Infektionslage sich weiter verschlimmern, setze ich mich dafür ein und vertraue darauf, dass der Deutsche Bundestag schnell über eine erneute Novelle des Infektionsschutzgesetzes beraten wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Heike Baehrens

 

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