Wie stehen sie zur Prüfung eines Parteiverbots der AfD?
Herr Limburg,
wie stehen sie zur Prüfung eines Parteiverbots der AfD?
Ich bin sehr besorgt.
Das aktuelle Gutachten belegt, dass diese Partei verfassungswidrig ist und Parallelen zur NPD aufweist.
Es mag sein, dass einiges in unserem Land nicht rundläuft, aber wir können es doch nicht zulassen, dass diese Partei dieses Land zerstört und unsere Demokratie, unsere Freiheit und alles, was sich dieses Land nach dem dritten Reich mühsam aufgebaut hat, hierzu zählt auch das Vertrauen von Europa und der restlichen Welt, einfach niedertampelt und ein NS-ähliches Regime hier die Macht bekommt.
Was tun Sie dagegen?
Viele Grüße
Meike G.
Liebe Frau G.,
vielen Dank für Ihre Mail.
Wir teilen Ihre Sorge: Die AfD radikalisiert sich seit Jahren kontinuierlich.
Jetzt ist die Zeit, in der wir als überzeugte Demokrat*innen handeln und ein Parteiverbotsverfahren auf den Weg bringen müssen.
Wir haben die Fraktionsvorsitzenden der anderen demokratischen Fraktionen aufgefordert, gemeinsam mit uns ein solches Verfahren auf den Weg zu bringen.
Die immer krassere Radikalisierung der AFD und ihre unverhohlene Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind nicht zu übersehen.
Die Warnsignale aus den Verfassungsschutzämtern und der Zivilgesellschaft sind unüberhörbar.
Die AfD wertet ganze Bevölkerungsgruppen ab und steht mit unserer Verfassung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf Kriegsfuß.
Wir sind überzeugt: Die AfD ist eine Gefahr für unsere Demokratie, die Freiheit und die Menschenwürde.
Bereits eine erste Lektüre der Ergebnisse der Studie der Gesellschaft für Freiheitsrechte legen unmissverständlich nahe, dass die AfD unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung massiv bedroht und belastbare Anhaltspunkte für die Verfassungswidrigkeit der AfD gegeben sind.
Das Gutachten stellt insbesondere fest, dass es keine innerparteiliche Strömung gebe, die sich gegen radikale Kräfte stelle, dass es keine Parteiausschlüsse gegen hochrangige Mitglieder gebe, die mit verfassungsfeindlichen Positionen hervorträten, und dass Unvereinbarkeitsbeschlüsse mit rechtsextremistischen Organisationen nicht glaubwürdig umgesetzt würden.
Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben aus ihrer geschichtlichen Erfahrung heraus das Instrument des Parteiverbotsverfahrens im Grundgesetz verankert.
Bei der Entscheidung, einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen, handelt es sich aber auch um eine politische Abwägung, bei der die Erfolgsaussichten eines Verfahrens eine Rolle spielen.
Im Falle der AfD sind die notwendigen Bedingungen für ein Parteiverbotsverfahren aus unserer Sicht gegeben.
Deshalb haben unsere Fraktionsvorsitzenden Katharina Dröge und Britta Haßelmann die anderen demokratischen Fraktionen im Bundestag erneut eingeladen, die Einleitung eines solchen Verfahrens gewissenhaft und gemeinsam zu prüfen.
Gleichzeitig setzen wir den politischen Kampf gegen Rechtsextremismus und gegen seine menschenverachtende Ideologie innerhalb und außerhalb des Parlaments ungemindert fort.
Gerne legen wir Ihnen auch folgenden Homepagetext ans Herz: https://www.gruene-bundestag.de/unsere-politik/fachtexte/moegliches-afd-verbotsverfahren/
Freundliche Grüße
Helge Limburg
