Label
Würden Sie einen fraktionsübergreifenden Antrag befürworten, der mittels Artikelgesetzes eine bundeseinheitliche Regelung zum Schutz vor Benachteiligung wg. einer Behinderung bei Triage vorsieht?

Portrait von Helge Limburg
Helge Limburg
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
100 %
16 / 16 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Renate K. •

Würden Sie einen fraktionsübergreifenden Antrag befürworten, der mittels Artikelgesetzes eine bundeseinheitliche Regelung zum Schutz vor Benachteiligung wg. einer Behinderung bei Triage vorsieht?

In Ihrer parlamentarischen Anfrage vom 18.03.2026 ( Plenarprotokoll 21/64 S.7755 (C)

fragten Sie, ob die Bundesregierung ihre Prüfung bezüglich einer bundeseinheitlichen

Regelung zum Schutz vor einer Benachteiligung aufgrund der Behinderung im Falle einer

Triage abgeschlossen hätte und ob eine entsprechende Regelung über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erfolgen könnte. Am 20 Jan. 2026 veröffentlichte der „Runde Tisch Triage" (RTT), ein Zusammenschluss mehrerer bundesweit tätiger Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen, darunter u.a. das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ), 10 Essentials für eine Neuregelung der Triage. So könnte anhand einer Kombination von Neuregelungen in den SGBs I,IV und V, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie BGB und StGB, auf bundesgesetzlicher Grundlage bundeseinheitliche Regelungen getroffen werden. http://liga-selbstvertretung.de/wp-content/uploads/2026/01/260120_10_Essentials_Triage_Neuregelung.pdf

Portrait von Helge Limburg
Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau K.,

ich unterstütze das Ziel einer bundeseinheitlichen Regelung, die Menschen mit Behinderungen bei Triage‑Entscheidungen wirksam vor Benachteiligung schützt.

Nach dem aktuellen Triage‑II‑Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch klar, dass der Bund Triage‑Regeln nicht noch einmal im Infektionsschutzgesetz regeln kann, weil § 5c IfSG allein wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz für nichtig erklärt wurde.

Wenn wir auf Bundesebene aktiv werden, dann vor allem über eine Stärkung des Diskriminierungsschutzes im Zivil‑ und Sozialrecht – etwa durch eine Ergänzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bzw. des Behandlungsvertragsrechts und korrespondierende Regelungen im SGB –, während die Länder für konkrete berufs‑ und krankenhausrechtliche Vorgaben zur Triage verantwortlich sind. 

Vor diesem Hintergrund bin ich offen für eine fraktionsübergreifende Initiative, die diese kompetenzgerechte Aufgabenverteilung respektiert, die Vorschläge der Selbstvertretungsorganisationen (wie des Runden Tisches Triage) aufgreift und zugleich deutlich macht, dass wir langfristig eine stärkere Bundeskompetenz im Bereich Ethik und Gesundheit brauchen. 

Genau diesen Ansatz haben wir in unserem Antrag zur Reform des AGG bereits angelegt: Wir fordern, den Anwendungsbereich des AGG auf staatliches Handeln zu erweitern, ausdrücklich auch auf Gesundheitsversorgung sowie auf staatlich verantwortete oder gesteuerte Zugangsentscheidungen, und benennen in der Begründung bestehende Schutzdefizite im Gesundheitswesen ausdrücklich auch bei Priorisierungsentscheidungen. Damit haben wir den diskriminierungsrechtlichen Regelungsbedarf für Triage‑Konstellationen im Grundsatz bereits mitgedacht.

Vor diesem Hintergrund bin ich offen für eine fraktionsübergreifende Initiative, die diese kompetenzgerechte Aufgabenverteilung respektiert, die Vorschläge der Selbstvertretungsorganisationen aufgreift und den Schutz vor Benachteiligung wegen Behinderung auch in Triage‑Situationen bundeseinheitlich und wirksam absichert.

 

Mit freundlichen Grüßen

Helge Limburg

 

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Helge Limburg
Helge Limburg
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Weitere Fragen an Helge Limburg