Wie rechtfertigen sie, dass das Tierschutzgesetz 24 immer noch die Kastration ohne Betäubung und med. Nachversorgung und die Amputation von Gliedmaßenteilen etc. zur Passung ins Haltesystem genehmigt?

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Holger Mann
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Frage von Henriette L. •

Wie rechtfertigen sie, dass das Tierschutzgesetz 24 immer noch die Kastration ohne Betäubung und med. Nachversorgung und die Amputation von Gliedmaßenteilen etc. zur Passung ins Haltesystem genehmigt?

Sehr geehrter Herr Mann,
den Ausblick einiger Punkte dieses Gesetztes habe ich mit großer Enttäuschung gelesen. Es hat sich nahezu nichts getan außer Kompromisse für die Landwirte - daher scheint die Bezeichnung TierNUTZgesetz treffender!
Wie kann es sein, dass die Kastration von Jungtieren (jünger als eine Woche und idR. mit 3 Tagen) noch immer genehmigt wird? Hinzukommt, dass dies oftmals ohne richtige Betäubung stattfindet und die Ferkel und Lämmer sich danach selbst überlassen werden. Die Ferkel werden dann noch in den Brutkasten der Sau gesteckt und landen in Urin, Kot & Bakterienparardies und werden schlimmstenfalls erquetscht. Wie kann dort weggesehen werden?
Auch die viel zu kleinen Flächen in der Massentierhaltung werden nicht angegangen. Stattdessen werden den Tieren Gliedmaßenteinteile (Klauen, Krallen, Schwänze) abgezwickt und die Eckzähne geschliffen. Was rechtfertigt diese Modifizierung an Lebewesen statt ihren Lebensbedingungen?
Was tun Sie und ihre Kolleg:innen dagegen?

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Sehr geehrte Frau L.,  

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Aufgabe der Politik ist es, zwischen verschiedenen Interessen zu vermitteln. So müssen auch bei dem vorliegenden Tierschutzgesetz die Interessen von Landwirt:innen und Tierschützer:innen gleichsam berücksichtigt werden. Bezüglich des Beitrags der Novelle zum Tierschutz bin ich allerdings anderer Meinung als Sie.  

Zum einen setzen wir endlich das grundsätzliche Verbot des Schwänzekupierens bei Schweinen und Lämmern um. Auch verbieten wir die Anbindehaltung von Tieren mit Ausnahmen einzig für bestimmte Bergbauern und Almen. Zudem stärken wir das Vorgehen gegen Qualzucht und verbessern die Rückverfolgbarkeit von Züchtern auf Online-Plattformen durch eine Klarnamen-Pflicht. Darüber hinaus planen wir eine Verpflichtung zu Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen, ein Verbot der Neuanschaffung von Tieren im Zirkus und eine substanzielle Verschärfung von Strafen für Verstößen gegen das Tierschutzrecht. 

Das alles sind konkrete Fortschritte für den Tierschutz in Deutschland, auch wenn wir mit der Arbeit noch nicht am Ende sind. Auch deshalb wollen wir als SPD uns im anstehenden parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, den Tierschutz systematisch weiter zu stärken.  

Mit freundlichen Grüßen  
Holger Mann 

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