Frage an Holger Schiele bezüglich Finanzen

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Frage von Monika K. •

Frage an Holger Schiele von Monika K. bezüglich Finanzen

Italien plant immer wieder eine höhere Neueverschuldung als von der EU erlaubt. Wie soll die EU Italien sanktionieren oder sollen die anderen Staaten in gemeinsamer Haftung für die Schulden Italiens Garantien übernehmen?

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Frage: Italien plant immer wieder eine höhere Neuverschuldung als von der EU erlaubt. Wie soll die EU Italien sanktionieren oder sollen die anderen Staaten in gemeinsamer Haftung für die Schulden Italiens Garantien übernehmen?

Antwort: Die Rechtslage ist klar: es gibt die Maastricht-Kriterien, die derartiges Verhalten sanktionieren. Inzwischen wurde der Maastricht-Vertrag nach unserer Zählung aber schon mindestens 165 Mal gebrochen (https://lkr.de/euro/). Es macht aber fast schon keinen Sinn mehr weiter zu zählen, weil hier deutlich wird, dass sich die EU überhaupt nicht an Verträge gebunden fühlt. Damit geht auch Vertrauen in diese Institution verloren. Die LKR fordert das eigentlich Selbstverständliche: die Einhaltung gültiger Verträge. Wenn Sie es etwas prosaischer wollen: die Rückkehr zum Rechtsstaat.

Was die gemeinsame Haftung für Italiens Schulden betrifft, so ist auch da die Vertragslage klar. Artikel 125 AEUV besagt: "Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten ... eines anderen Mitgliedstaats." Eine solche Haftung ist ausgeschlossen. Dennoch wird auch dieser Vertrag verletzt. Dies hat zwei negative Konsequenzen: 1) funktioniert ein Gemeinwesen nicht dauerhaft wohlstandsmehrend, wenn es nicht gleichzeitig ein Rechtsstaat ist und 2) selbst wenn es eine entsprechende Gesetzesanpassung gäbe, würde die LKR diese ablehnen, da durch eine Nationalisierung des Nutzens bei einer Kollektivierung der Kosten und des Risikos kein Anreiz für solides Haushalten mehr besteht. Ein Land nach dem anderen beginnt eine "beggar thy neighbour" Politik. Auch diese kann, konsequent zu Ende geführt, nur zum Zusammenbruch der entsprechenden Institution führen.

Hier ein Auszug aus unserem Wahlprogramm:

"Die LKR setzt dagegen auf Bürgernähe, Subsidiarität und Eigenverantwortung der EU Mitgliedsstaaten. Wir wehren uns gegen alle Versuche, den produktiven Wettbewerb zwischen
den Ländern durch überflüssige Harmonisierung und die Vergemeinschaftung von Staats- und Bankenschulden zu untergraben.

Wir lehnen jede Form der Vergemeinschaftung von Schulden entschieden ab – egal ob in Form von Eurobonds oder über gemeinschaftlich finanzierte Institutionen wie EZB, ESM oder Bankenunion. Die EU hat nach den EU-Verträgen kein Recht, eigene Schulden aufzulegen (Art. 310 (1) AEUV). Auch versteckte Verschuldung der EU, wie sie derzeit über säumig bezahlte Rechnungen, das Budget überschreitende
Verpflichtungsermächtigungen und nicht abgesicherte Risiken von Target 2, Rettungsschirmen und Anleihekäufen weitgehend unsichtbar für die Öffentlichkeit stattfindet, ist nicht hinnehmbar.

Der Umbau der Eurozone in eine Transfer- und Haftungsunion ist symptomatisch für den Kontrollverlust, den Deutschland erlitten hat, weil es sich in der Eurokrise dem Bruch der Nichtbeistandsklausel (Artikel 125 des AEU-Vertrages) nicht entschieden widersetzt hat. Die immer dreisteren Umverteilungsbegehren der Europäischen Kommission zeigen, wie wichtig ein Umsteuern in dieser Frage aus deutscher Sicht ist. Deutschland kann und muss darauf bestehen, dass finanzielle Leistungen an die EU allein der Entscheidung des Deutschen Bundestages unterliegen."