Frage an Hubertus Heil bezüglich Soziale Sicherung

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Hubertus Heil
SPD
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Frage von Simone B. •

Frage an Hubertus Heil von Simone B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrteHerrHeil,

sind Sie dafür das Mobbing als Berufkrankheit bzw Arbeitsunfall anerkannt wird

Mit freundlichen Grüssen

Simone Bierwirth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Bierwirth,

vielen Dank für Ihre Anfrage an mich auf www.abgeordnetenwatch.de, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.

Der SPD ist es ein wichtiges Anliegen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gute Arbeit haben. Das heißt in dem gegebenen Fall, Arbeit, die sie nicht seelisch und körperlich durch schikanierendes Verhalten anderer regelrecht krank macht.

Die Mittel und Wege, mit denen Mitmenschen schikaniert werden sind ungemein vielfältig. Bisher ist es nur in einzelnen Bereichen des täglichen Lebens gelungen den Handlungsunwert klar zu definieren. Eine allgemeine Definition des Begriffs „Mobbing“ wäre sehr wünschenswert. Versuche, das vielschichtige Problem justiziabel zu machen, sind bisher nicht von Erfolg gekrönt. Auch der Blick ins Ausland, wo es vereinzelt Normen gibt, die Mobbing als Tatbestand formuliert haben, zeigen, dass die Gefahr, Sachverhalte im Graubereiche nicht zu erfassen, evident ist. Nach unserer Ansicht gibt es bisher keinen zufriedenstellenden allgemeingültigen Ansatz, der den Opfern umfassend Schutz und uns allen mehr Rechtssicherheit gibt.

Aber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich heute besser wehren, als noch vor ein paar Jahren. Sie haben heute rechtliche Möglichkeiten, sich gegen Mobbing zur Wehr zu setzen. Sie können sich bei den zuständigen betrieblichen Stellen beschweren. Gegen mobbende Kollegen, Vorgesetzte oder Arbeitgeber haben sie einen Anspruch auf Unterlassung und können Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen geltend machen. Darüber hinaus kann sich der / die Betroffene bei Benachteiligung aus Gründen der Rasse, ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität nunmehr auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen.

Dieses Gesetz haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten gegen viel Widerstand von CDU/CSU aber auch aus der Wirtschaft konsequent durchgesetzt. Auch die nunmehr 3. Antidiskriminierungsrichtlinie sollte nun zügig in nationales Recht umgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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