Frage an Hubertus Heil bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Hubertus Heil
SPD
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Frage von Heinz Dieter B. •

Frage an Hubertus Heil von Heinz Dieter B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Heil,

ich beziehe mich auf ein Interview mit Ihnen in der Schwäbischen Zeitung

Meine konkreten Fragen .. warum tun sie so als ob die CDU an diesen Zuständen in der Zeitarbeitsbranche schuld ist? Warum haben denn nicht Sie, als Sie die Möglichkeit dazu hatten, zusammen mit den Grünen dafür gesorgt daß Zeitarbeiter nach Einarbeitung das gleiche wie die regulären Arbeitnehmer verdienen?

Die SPD braucht nun nicht in Krokodilstränen auszubrechen, weil Firmen, wie z.B. Schlecker, die offenen Türen mißbräuchlich nutzen die Ihre Partei zusammen mit den Grünen ohne Not geöffnet haben.

Mit freundlichen Grüßen

H.D.Büscher

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Büscher,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de zum Thema Leiharbeit. Gerne möchte ich Ihnen darauf antworten.

Es ist richtig, dass die rot-grüne Bundesregierung die Regelungen im Bereich der Leiharbeit gelockert hat. Und es ist auch richtig, dass Nachbesserungen vorgenommen werden müssen, um Missbrauch zu unterbinden. Leiharbeit ist ein sinnvolles Instrument, um kurzfristige Auftragsspitzen in Unternehmen zu bewältigen oder um insbesondere Langzeitarbeitslose wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.

Die aktuellen Vorkommnisse haben jedoch gezeigt, dass die schwarzgelbe Bundesregierung schleunigst handeln muss. Schlecker ist leider kein Einzelfall. Es gibt zahlreiche Beispiele, wo Betriebe Leiharbeit für die Implementierung einer zweiten Tarifstruktur nutzen. Gerade was die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung angeht sehen wir als SPD dringenden Handlungsbedarf. Den Ankündigungen von Frau von der Leyen, die Praktiken in der Leiharbeitsbranche intensiv überprüfen zu wollen, müssen jetzt auch Taten folgen.

Unsere Vorschläge, um Lohndumping zu verhindern, liegen seit Längerem auf dem Tisch. Wir müssen Leiharbeitsverhältnisse rechtlich besser absichern. Neben einer Lohnuntergrenze gehört dazu auch das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit". Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz muss so geändert werden, dass für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nach einer angemessenen Einarbeitungszeit die gleiche Bezahlung und die gleichen Arbeitsbedingungen gelten wie für Stammarbeitskräfte. Von dieser Regel soll dann nicht mehr durch Tarifvertrag abgewichen werden können.

Die konzerninterne Verleihung muss begrenzt werden. Weiterhin wollen wir die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in den Entleihbetrieben stärken, insbesondere bezüglich der Kontrolle einer ordnungsgemäßen Eingruppierung der Leiharbeitnehmer und des Umfangs und der Dauer der Leiharbeit im Betrieb.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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