Frage an Hubertus Heil bezüglich Soziale Sicherung

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Hubertus Heil
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Frage von Petra G. •

Frage an Hubertus Heil von Petra G. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Heil,

heute wurde der Gesetzesentwurf zur Neuordnung der Grundsicherungsstellen beraten.

Es ist hier die Rede von "der Entfristung von 3 200 Stellen für Arbeitsvermittler", ich nehme an, auch für Arbeitsvermittlerinnen ;-)

Meine Frage: Betrifft dies nur die befristeten Stellen bei der Agentur für Arbeit oder auch die Stellen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die seitens der Kommune befristet eingestellt wurden zur Aufgabenwahrnehmung bei den ARGEN? Wie wird hier verfahren?

Freundliche Grüße
Petra Gutenberger-Bieniek

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Gutenberger-Bieniek,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de vom 6. Mai 2010, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich bei den Verhandlungen zur SGB II-Neuorganisation stets auch für die Interessen der Beschäftigten der BA eingesetzt. Teil des Verhandlungspakets ist deshalb – ausschließlich auf Drängen der SPD - auch die Entfristung der 3.200 Stellen bei der BA. Das ist für uns eine logische Konsequenz aus den verbindlichen Personalschlüsseln. Denn der Erfolg in der Vermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen hängt ganz wesentlich von ausreichendem und gut qualifiziertem Personal in den Jobcentern ab.
Es geht um die Entfristung von 3.200 befristeten Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit. Das betrifft nicht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ein Arbeitsverhältnis mit der Kommune haben. Dies fällt klar in die Zuständigkeit und Haushalte der Kommunen. Allerdings sieht die Vorlage des BMF für den Haushaltsausschuss vor, das bis maximal 700 entfristete Stellen dazu genutzt werden können, dauerhaft ausgeschiedenes kommunales Personal durch Personal der BA zu ersetzen.
Dabei handelt es sich jedoch ausschließlich um die Stellen bei der BA und nicht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ein Arbeitsverhältnis mit der Kommune haben. Dies fällt klar in die Zuständigkeit und Haushalte der Kommunen. Allerdings sieht die Vorlage des BMF für den Haushaltsausschuss vor, das bis maximal 700 entfristete Stellen dazu genutzt werden können, dauerhaft .
Leider haben die Regierungsfraktionen den notwendigen Beschluss im Haushaltsausschuss erneut heraus gezögert, sodass die Entsperrung der 3.200 Stellen bei der BA noch nicht endgültig beschlossen ist. Wir werden uns aber weiterhin dafür einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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