Sehr geehrter Herr Heil frage, warum soll ich nach der Betriebskosten Verordnung paragraph2/15c,fur einen glasfaser Anschluss monatlich 60,-euro bezahlen, den ich nicht habe?

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Frage von Marko N. •

Sehr geehrter Herr Heil frage, warum soll ich nach der Betriebskosten Verordnung paragraph2/15c,fur einen glasfaser Anschluss monatlich 60,-euro bezahlen, den ich nicht habe?

Ich kann mir kein glasfaser Anschluss leisten, mit einem geringfühgigen Einkommen. Weil ich keinen Laptop und zusatz Gerät leisten kann, plus die hohen stromkosten, die zu buche schlagen. Ich habe ein 7 Jahre altes Smartphone mit ein flat rate von, monatlichen 15,-euro internet und dieses reich für mich aus. Frage :Was soll ich mit 2 Internet Verträge? Zudem kommt die Miete Strom, Lebensmittel, tierfutter, Kosten zum Arzt, Medikamente u. s. w.. Ich zahle nicht Geld wo ich keine Verträge abschiesse. Frage:bezahlen Sie auch Abrechnungen ohne Vertragsabschluss? Es geht nur um gewinnabschopfung en, der glasfaser Konzerne Vertrag oder kein Vertrag. Bitte sie höflich um eine Mitteilung kein glasfaser Anschluss und kein Vertrag. Und wie burger/innen mit einem geringfühgigen Einkommen, monatlich zu den mietkosten 60 Euro glasfaserkosten beraffen sollen ohne glasfaseranschluss,? Ist eine saftige Mieterhöhung und führt vermehrt zu wohnungslosigkeit.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr N.,

danke für Ihre Nachricht.

Wie ich Ihnen bereits am 16. März 2023 geantwortet habe, muss die Digitalisierung in Deutschland weiter vorgetrieben werden. Damit viele Regionen schnell partizipieren können, brauchen wir den Glasfaserausbau. Für viele private Haushalte und Unternehmen ist ein Glasfaseranschluss und damit schnelles Internet ein wichtiges Argument bei der Wahl des Wohn- oder Geschäftsortes.

In der Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist geregelt, dass die Umlage der Kosten des Glasfaseranschlusses von Vermieter*innen auf Mieter*innen pro Jahr und Wohnung maximal 60 Euro betragen darf. Diese monatlichen Kosten von 5 Euro erscheinen dann auf Ihrer Betriebskostenabrechnung, die für maximal fünf Jahre (in Ausnahmefällen neun Jahre) verlangt werden können.

Hierdurch wurde die 40 Jahre alte TV-Umlage abgeschafft, die in der jüngeren Vergangenheit dazu geführt hat, dass teilweise bereits abgegoltene Investitionskosten immer noch über die Betriebskostenabrechnung stillschweigend umgelegt werden konnten. Diese Möglichkeit endet allerspätestens am 1. Juli 2024, bis dahin gilt eine Übergangsfrist. Sollten Unklarheiten bei Ihrer Nebenkostenabrechnung bestehen, empfehle ich Ihnen, sich an Ihren örtlichen Mieterschutzbund zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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