Sehr geehrter Herr Heil ,Frage;Können Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen,durch das Heizungsgesetz/stromfressergesetz ,auch Wohngeld beantragen?

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Frage von Marko N. •

Sehr geehrter Herr Heil ,Frage;Können Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen,durch das Heizungsgesetz/stromfressergesetz ,auch Wohngeld beantragen?

Zum Beispiel Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen,Geringverdiener,Studenten,Familien mit Kindern,Rentner/innen.Bekommen Vermieter/innen Fördermittel für Wärmepumpen und dürfen sie dann diese Kosten auf Mieter/innen umlegen?Müssen Mieter/innen sämtliche Kosten tragen durch das Heizungsgesetz,(Erneubare Energien)?Werden durch das Heizungsgesetz viele Mieter/innen in Ostdeutschland wohnungslos,mit einem geringfühgigen Einkommen?Und werden mieten unbezahlbar ,durch Erneubare Energien?Wann werden von der Ampel -Regierung ,die laufend steigende Inflationen bekämpft?Oder werden Grundnahrungsmittel in naher Zukunft ,durch Erneubare Energien unbezahlbar.Von was sollen die Bürger/innen mit einem geringfühgigen Einkommen noch leben?Bitte sie höflich um eine ausführliche Mitteilung.Vielen Dank!

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