Sehr geehrter Herr Heil, was unternehmen Sie gegen Altersarmut?

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Frage von Hendrik H. •

Sehr geehrter Herr Heil, was unternehmen Sie gegen Altersarmut?

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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die wichtigsten Aspekte, um Altersarmut vorzubeugen, sind anständige Arbeitsbedingungen und faire Löhne. Um hier weiter voranzukommen, haben wir den Mindestlohn auf 12 Euro erhöht, was Menschen mit geringem Einkommen ganz konkret hilft. Des Weiteren brauchen wir mehr Tarifverträge, die für die Gestaltung der Arbeitswelt eine hohe Bedeutung haben. Sie sorgen nicht nur für einen fairen Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf der einen Seite und Arbeitgebern auf der anderen Seite, sondern bieten auch Verlässlichkeit und Planungssicherheit für Unternehmen.

Damit Menschen in Arbeit bleiben, damit wir Arbeitslosigkeit verhindern, bevor sie entsteht, und damit wir auch einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten, haben wir den Weg hin zu einer Weiterbildungsrepublik eingeschlagen. Mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz tun wir einen weiteren großen Schritt und schaffen Instrumente, die Unternehmen und Beschäftigten helfen, den Wandel der Arbeitswelt zu bewältigen.

Aber auch für diejenigen, die bereits in der Lebensphase nach der Arbeit stehen, wird geholfen: Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll im Alter besser dastehen, denn das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Mit der Grundrente wird dafür gesorgt, dass die Menschen sich auf dieses Kernversprechen des Sozialstaats verlassen können. Seit 1. Januar 2021 ist das Gesetz zur Grundrente in Kraft. Wer jahrzehntelang mit einem unterdurchschnittlichen Verdienst gearbeitet und verpflichtend Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann als Anerkennung der Lebensleistung eine höhere Rente erhalten. Rund 1,1 Mio. Rentenzahlungen werden zum Stichtag 31. Dezember 2022 durch einen individuell berechneten Zuschlag aufgestockt.

Eine weitere wichtige Regelung ist die grundlegende Reform der Hinzuverdienstmöglichkeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten zum 1. Januar 2023 sowie der ersatzlose Wegfall der Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten. Damit wird Flexibilität für den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand deutlich erhöht.

Auch bei den Erwerbsminderungsrenten werden die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben. Dies ist ein wichtiges Signal für erwerbsgeminderte Menschen und baut für diese eine Brücke zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

 

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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