Wann kann man damit rechnen, dass die Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand umgesetzt werden.

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Frage von Günter S. •

Wann kann man damit rechnen, dass die Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand umgesetzt werden.

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Sehr geehrter Herr S.,

ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 28. November 2021, auf das ich gerne eingehen möchte.

Über 170.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen jedes Jahr aus gesundheitlichen Gründen ihren Job vor Erreichen des Rentenalters aufgeben. Dies ist ein harter Einschnitt in die persönliche Lebensplanung, denn die verminderte Erwerbsfähigkeit ist oft verbunden mit dem Verlust des Arbeitsplatzes.

Doch durch die Beiträge zur Rentenversicherung, erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen umfassenden Schutz. Die neue Verbesserung der Erwerbsminderungsrente richtet sich an Menschen die diese bereits seit einigen Jahren beziehen. Wer am 30. Juni 2024 eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen hat, erhält ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente. Viele frühere Erwerbsminderungs­rentnerinnen und -rentner befinden sich jedoch bereits im Altersrentenbezug. Deshalb werden neben solchen laufenden Erwerbsminderungsrenten auch laufende Altersrenten berücksichtigt, bei denen unmittelbar zuvor bereits eine Erwerbsminderungsrente mit einem Rentenbeginn in der Zeit von 2001 bis 2018 gewährt wurde. Insgesamt sollen rund 3 Millionen Renten einen Zuschlag erhalten.

Die Höhe des Zuschlags orientiert sich an der am 1. Januar 2019 gesetzlich geltenden Zurechnungszeit bis zum Alter von 65 Jahren und 8 Monaten. Damit bildet sich eine Verlängerung der Zurechnungszeit. Für Zugänge mit einem Rentenbeginn vom 1. Januar 2001 bis zum 30. Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Für Zugänge mit dem Rentenbeginn ab dem 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2018 beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent.

Der geringere Zuschlag für spätere Rentenzugänge liegt daran, dass diese Menschen schon von den vergangenen Verbesserungen profitiert haben.

Der Zuschlag schafft eine erhebliche Verbesserung für die betroffenen Rentenbeziehenden und stellt so den Respekt für die geleistete Arbeit in den Vordergrund.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort weiterzuhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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