Aufgrund des in der Sozialhilfe geltenden Nachrangprinzips, zu der auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gehört, ist eine vollständige Nichtberücksichtigung von erwirtschaftetem Erwerbseinkommen bei gleichzeitigem Bezug dieser Sozialleistung nicht möglich
Insofern ist aufgrund der hier beschriebenen unterschiedlichen Personenkreise und der hiermit verbundenen unterschiedlichen Zielsetzungen eine auf das jeweilige Gesetz abgestimmte Berücksichtigung von Freibeträgen bei Erwerbseinkommen geboten.
Die Berücksichtigung des Kindergeldes als Einkommen ist aufgrund der Nachrangigkeit der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende alternativlos.
Die Bundesregierung hat eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um Betrieben und Beschäftigten gleichermaßen dabei zu helfen, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu bewältigen
Erwerbsminderungsrenten und Leistungen zur Teilhabe (z.B. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation) werden dann geleistet, wenn die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind
Das Bundesministerium der Finanzen erarbeitet derzeit einen Vorschlag, wie ein mögliches Klimageld aussehen kann