Den Begriff „Kriegsfolgelasten“ kennt das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung nicht. Einen Zusammenhang mit Kriegsereignissen gibt es jedoch bei bestimmten rentenrechtlichen Zeiten oder Leistungen, etwa bei Ersatzzeiten, Ghettorenten und Fremdrenten.
Sofern Bürgergeld nicht mehr bezogen wird und damit die Versicherungspflicht aufgrund des Bürgergeldbezugs endet, können die Jobcenter keine versicherungsrechtliche Einschätzung darüber treffen, wie im Anschluss der Versicherungsstatus einer Person gestaltet ist.
Ich verweise auf meine Antwort auf Ihre Frage vom 6.7.2023
Wir müssen auf jeden Fall verhindern, dass sich Menschen radikalisieren. Hierbei ist es unerheblich, ob sie sich dem Islamismus, dem Linksextremismus oder dem Rechtsextremismus zuwenden.
Der Zuschlag auf Renten wegen Erwerbsminderung, die ab dem Jahr 2001 begonnen haben, wirkt zielgerichtet bei denjenigen, deren Erwerbsminderungsrenten besonders niedrig sind und die von den gesetzlichen Änderungen seit 2001 besonders betroffen waren