(...) Daraufhin musste der Gesetzgeber eine Entscheidung herbeiführen, weil nach dem Urteil Eltern und Ärzte strafrechtlich hätten belangt werden können. Damit wäre Deutschland das erste Land, in dem die religiöse Beschneidung von minderjährigen Jungen nicht möglich ist. (...)
Sehr geehrter Herr Seiss,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de.
Sehr geehrter Herr Balkenhol,
(...) vielen Dank für Ihre Rückfrage zu meiner Rede im Deutschen Bundestag zum Bundeshaushalt 2013. Ich habe in meiner Rede lediglich zum Ausdruck bringen wollen, dass Bundesministerin Ursula von der Leyen zwar meisterhaft Begriffe erfinden kann, die gut klingen, hinter denen sich aber nicht das verbirgt, was sie vorgeben. (...)
(...) Im Mai vergangenen Jahres urteilte das Kölner Landgericht, dass die Beschneidung eine Körperverletzung ist. Der Arzt, der die Beschneidung vorgenommen hatte, wurde freigesprochen, da er auf Grund der unklaren Rechtslage davon ausgehen konnte, dass der Eingriff erlaubt ist. Auf Grund dieses Urteils entstand große Verunsicherung auf Seiten jüdischer und muslimischer Eltern sowie bei Beschneidern (Mohalim) und Ärzten. (...)