Das Bürgergeld ist keine beitragsfinanzierte Sozialversicherung, sondern steuerfinanziert. Es deckt das soziokulturelle Existenzminimum ab. Dieses menschenwürdige Existenzminimum leitet sich aus Artikel 1 Grundgesetz (Menschenwürde) und Artikel 20 Grundgesetz (Sozialstaatsprinzip) ab, sodass es jedem Menschen in Deutschland unabhängig von seiner Lebensleistung, Nationalität und Herkunft zusteht.
Die Fortschreibung der Regelbedarfe erfolgt auf Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamts zur Preis- und Lohnentwicklung.
Wer beschäftigt ist, ist in der Regel versicherungspflichtig in der Sozialversicherung, zahlt aus seinem Entgelt Beiträge und erwirbt dadurch Versicherungsschutz.
Erlauben Sie mir aber den Hinweis, dass die Renten zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent angehoben wurden, eine „Nullrunde“ hat es also nicht gegeben.
Das spiegelt sich auch in den Regelbedarfen als einem Bestandteil der Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme wieder.
Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum unterscheidet dementsprechend nicht nach den jeweiligen Ursachen für den Hilfebedarf. Deshalb ist die Höhe der Regelbedarfe in den sozialen Mindestsicherungssystemen grundsätzlich einheitlich bemessen.