Zum 1. Juli 2024 erfolgt eine Rentenanpassung von 4,57 Prozent
Die Besteuerung der Rente fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium der Finanzen (BMF). Für eine fachliche Beantwortung Ihres Anliegens müssen Sie sich daher bitte direkt an das BMF wenden.
Es besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Steuerbelastung und der Finanzierung von Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Im Kern bleibt es aber dabei, dass die gesetzliche Rentenversicherung nur Leistungen erbringt, die gesetzlich vorgegeben sind.
Eine dauerhafte Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent ist nicht nur die Älteren gut, sondern stärkt auch das Vertrauen der jüngeren Generationen auf ein angemessenes Leistungsniveau. Zudem wird die langfristige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung auf ein weiteres Standbein gestellt, da mit den Erträgen aus dem Generationenkapital eine Entlastung des Beitragssatzes erfolgen soll.
Das Generationenkapital ist eine neue, zusätzliche Komponente zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung.