Ich kann Ihre Kritik grundsätzlich verstehen. Es ist allerdings wichtig, zunächst nachzuvollziehen, wie es zu dieser Unterscheidung gekommen ist.
Selbstverständlich werden alle Erwerbsminderungsrenten zusätzlich im Rahmen der jährlichen Rentenanpassung erhöht.
Diese Unterschiede im Durchschnitt der Rentenhöhe bei Neuzugängen lassen sich durch Unterschiede in der individuellen Rentenhöhe erklären.
Es wurde zuletzt beschlossen, dass Renten wegen Erwerbsminderung, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen haben, ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente erhalten.
Dieses System ist jedoch schwer verständlich und erkennt die Arbeitsleistung der Werkstattbeschäftigten nicht angemessen an. Daher will ich das Entgeltsystem in den Werkstätten reformieren.
Nicht jede Leistung kommt dabei jedoch für jeden in Frage. Eingliederungsleistungen müssen darauf abgestimmt sein, was der Einzelne benötigt und sie müssen zielführend sein.