Warum ist der Fonds für Missbrauchsopfer für das neue Haushaltsjahr gestrichen worden?
Sehr geehrte Frau Düber,
ungläubig musste ich der Presse entnehmen, dass der Fonds für Missbrauchsopfer, zu dem Ihre Regierung sich im Koalitionsvertrag verpflichtet hat, für den Haushalt 2026 gestrichen wurde. Es geht hier um die Förderung der Opfer häuslicher Gewalt, also vermutlich vor allem bedrohter Kinder und Frauen und somit um die wohl hilfsbedürftigsten Personen unserer Gesellschaft, für die Sie in diesem Ausschuss besondere Verantwortung haben.
Wie rechtfertigen Sie diesen Schritt? Ist ein anderer ausgleichender Fonds oder Ähnliches vorgesehen? Wie erhalten Missbrauchsopfer ab 2028 unter Ihrer Regierung Hilfe?
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Mit dem „Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ wurden seit 2013 viele Menschen unterstützt, die als Kind oder Jugendliche sexuelle Gewalt erfahren haben.
Mir ist sehr bewusst, dass wir mit dem Streichen der Mittel eine sehr schmerzhafte Entscheidung für Betroffene treffen mussten, weil nun niedrigschwellige Hilfen fehlen. Jedoch hatte der Bundesrechnungshof eine klare Grenze gezogen und bereits in der vergangenen Wahlperiode eine gesetzliche Anpassung verlangt.
Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD vereinbart, das sogenannte ergänzende Hilfesystem zu erhalten, damit Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend einen niedrigschwelligen Zugang zu Therapien, medizinische Leistungen, Beratung oder sonstige individuelle Hilfen erhalten können.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs auch in Zukunft verlässliche und wirksame Hilfen erhalten können. Daher muss nunmehr ein tragfähiges und rechtssicheres System geschaffen werden. Das Bundesfamilienministerium arbeitet an einer Neuaufstellung des Ergänzenden Hilfesystems und will zeitnah einen Entwurf vorlegen. Dabei wird auch das Gutachten der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, das seit Oktober vorliegt, sorgfältig geprüft und in die Überlegungen einbezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hülya Düber MdB
