Frage an Ilja-Kristin Seewald bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Ilja-Kristin Seewald
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Frage von Reinhard N. •

Frage an Ilja-Kristin Seewald von Reinhard N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

2010 hat das BVerfG das sog. Hartz IV als gegen die Menschenwürde verstoßend verurteilt.
Warum besteht das Gesetz weiter??? Lag es an der zu wenig turbokaitalistischen und neoliberalen Ausdrucksweise des Kleinkapitalisten Gerhard Schröder oder an der richtigen Formulierung des linkssozial eingestellten Guido Westerwelle, daß das neue Gesetz in Kraft des Unrechts wirkt???
Gilt Art 3 GG für einen erwerbsunfähigen , 80 % schwerbehinderten und unheilbar Kranken nicht, wenn dieselben Abgeordnete, die sich eine "kleine" ERHÖHUNG der Diäten um 852,-€ gegönnt haben, während ein Hartzer mit 409€ anno2017 auskommen muß.

zornig wütend über die ganz normale Ungerechtigkeit.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.,

zuerst mal rein faktisch: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2010 besagte, dass die Berechnung der Regelsätze zum Bedarf von Kindern und Erwachsenen verfassungswidrig war, es hat aber ausdrücklich weder die Existenz von Regelleistungen noch deren Höhe bemängelt („Die Regelleistungen … genügen dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht … . Die verfassungsrechtlichen Mängel betreffen die Vorgehensweise des Gesetzgebers bei der Bemessung der Regelleistungen“). Das kann man für richtig oder falsch halten, aber das war das Urteil. Ihre Darstellung des Sachverhaltes ist also eine Fehlinterpretation.

Ihre Äußerungen zu Altbundeskanzler Schröder und zum verstorbenen Ex-Außenminister Westerwelle entsprechen nicht meinem Stil der politischen Auseinandersetzung, deshalb möchte ich sie nicht weiter kommentieren.

Artikel 3 GG gilt für jeden, die Höhe der Hartz 4 Sätze widerspricht dem laut oben zitiertem Urteil nicht. Auch das kann man mögen oder nicht, aber so hat es das BVerfG entschieden.

Sie haben zwar nicht nach meiner Meinung gefragt, aber ich finde die Höhe der heutigen Regelsätze als nicht ausreichend. Ich möchte mich mit dem Thema aber in sachlicher Form auseinandersetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Ilja-Kristin Seewald