Antwort 05.06.2026 von Inge Gräßle CDU
Aktuell besteht seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion kein Anlass, an der bisherigen Regelung etwas zu ändern.

by Tobias Koch
Aktuell besteht seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion kein Anlass, an der bisherigen Regelung etwas zu ändern.
Zu dem Thema hat Manuel Hagel selbst alles gesagt.
Ich bin aktuell gegen einen Verbotsantrag; die Risiken sind zu groß.
Sehr verschiedene Systeme. Ich setze mich für Angleichung ein.
Für den Einspruch des BSW gegen das Wahlergebnis ist der Wahlprüfungsausschuss zuständig.
Die aktuelle Enquetekommission ist der richtige Weg.