Frage an Jan Korte bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik

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Jan Korte
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Frage von Manuel S. •

Frage an Jan Korte von Manuel S. bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik

Sehr geehrter Herr Jan Korte,
Ist der BND nach des Informationsfreiheitsgesetzes verpflichtet Auskunft zu geben? Nach meiner Meinung sollte der Geheimdienst transparenter werden. Ist es so, dass der Geheimdienst des BND muss nicht nur Informationen mit Umweltbezug grundsätzlich herausgeben. Er muss auch Bürgerinnen und Bürger bei der Antragstellung unterstützen?

Der BND gibt nämlich im Gegensatz zu anderen Behörden keine Verzeichnisse über bei ihm vorliegende Umweltinformationen heraus. Anträge sind dementsprechend schwierig: Wer nicht weiß, was der Geheimdienst hat, kann schwer spezifische Informationen anfragen. Im Bereich der Umweltinformationen gibt es anders als im Bereich des Informationsfreiheitsgesetzes keine Ausnahme für den BND?

Mit freundlichen Grüßen
M. S.

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Mail.
Das Informationsfreiheitsgesetz sieht keine Bereichsausnahmen im Sinne einer Herausnahme von Behörden aus dem Anwendungsbereich vor.
Daher unterliegt auch der BND dem Informationsfreiheitsgesetz.
Allerdings fallen die meisten seiner Tätigkeiten und Zuständigkeiten unter die inhaltlichen Ausnahmen in § 3 Informationsfreiheitsgesetz zum "Schutz von besonderen öffentlichen Belangen".
Hier wirkt die Regelung in Abs. 1 Nr. 4 - für alles, was innerhalb der Behörde einer Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht unterliegt, besteht kein Informationsanspruch - wie eine faktische Bereichsausnahme für
den BND. Im Bereich des UIG kann der BND auf eine weniger bestimmte, aber wohl ausreichende Ausnahme in § 8 Abs. Nr. 1 berufen.
Zugleich ist es aus hiesiger Sicht allerdings zweifelhaft, dass der BND über Umweltinformationen verfügt, die nicht bei anderen öffentlichen Stellen bereits vorliegen.

Aus Sicht der LINKE zeigt sich gerade an dieser Frage, dass Geheimdienste immer ein Fremdkörper in einer Demokratie sind.
Demokratie lebt von der öffentlichen Kontrolle der Regierung und ihrer Behörden.
Diese ist bei Geheimdiensten ihrem Wesen nach immer ausgeschlossen - ein transparenter Geheimdienst hört auf, ein Geheimdienst zu sein.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Korte

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