Sind die Verträge der EU mit den Coronaimpfstoff-Herstellern inzwischen einsehbar? Übernimmt die EU die Kosten der Hersteller bei einer möglichen Produkthaftung?

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Jan Korte
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Frage von Reinhard G. •

Sind die Verträge der EU mit den Coronaimpfstoff-Herstellern inzwischen einsehbar? Übernimmt die EU die Kosten der Hersteller bei einer möglichen Produkthaftung?

Sehr geehrter Herr Korte,

das EU Parlament hatte gefordert, die Verträge der EU mit den Coronaimpfstoff-Herstellern einsehen zu können.
https://www.deutschlandfunk.de/eu-vertraege-mit-impfstoffherstellern-mehr-transparenz.694.de.html?dram:article_id=491506
Hatte das Erfolg? Sollten nicht alle Verträge öffentlich zugänglich sein? Kann nicht vor allem durch Transparenz Vertrauen entstehen?

Wissen Sie, ob eine mögliche Produkthaftung der Hersteller für Nebenwirkungen tatsächlich auf die Allgemeinheit übertragen wurde?
https://www.reuters.com/article/virus-impfstoffe-haftung-idDEKCN26D1RP
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/coronavirus/covid-19-impfstoffe-keine-haftung-fuer-hersteller/

Wer würde bei der Entstehung von Krebs, einer Entwicklung von Autoimmunkrankheiten, schwereren Folgen von Gewebeschäden und möglichen Gendefekten letztlich haften? Müssen seit dem Contergan-Fall nicht die Hersteller für Nebenwirkungen haften, die über ein gewisses Maß hinausgehen?

MfG

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Sehr geehrter Herr G.,

vielen herzlichen Dank für Ihre Fragen. Die von der EU geschlossenen Impfstoffbeschaffungsverträge (APA) sind mittlerweile aufgrund des öffentlichen Drucks und der Proteste des Europaparlaments meines Wissens nach alle auf der Webseite der Kommission eingestellt worden. Sie finden diese unter folgendem Link:

https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/coronavirus-response/public-health/eu-vaccines-strategy_en#documents

Einige der Verträge enthalten allerdings Schwärzungen, andere nicht. Der Vertrag mit Pfizer/Biontech wurde z.B. ohne Schwärzungen am 3.6.2021 auf der Webseite der Kommission veröffentlicht.

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage "Corona-Impfstoffversorgung als öffentliches Gut" (19/27248), die meine Fraktion im Frühjahr 2021 gestellt hatte, erklärte die Bundesregierung:

"Die Verträge über den Erwerb von Impfstoffen gegen COVID-19, die die EU-Kommission aushandelt, lassen die Vorschriften der europäischen Produkthaftungsrichtlinie sowie die Haftung nach dem jeweils anwendbaren mitgliedstaatlichen Recht unberührt. Die Haftung gegenüber Geimpften für schädliche Wirkungen des Impfstoffes richtet sich daher unverändert nach den in Deutschland geltenden gesetzlichen Haftungsregelungen."

Allerdings führte sie darin weiter aus, dass die von der EU-Kommission mit den Herstellern geschlossenen Verträge tatsächlich Klauseln vorsehen, wonach "die Mitgliedstaaten bei Haftungsfällen aufgrund von Nebenwirkungen finanzielle Verpflichtungen für die Hersteller in bestimmten Fällen übernehmen." Dies sei geschehen, "um die Entwicklung von Impfstoffen gegen COVID-19 zu fördern und die von den Herstellern hierbei eingegangenen finanziellen Risiken zu reduzieren". Die Haftung für die Einhaltung der Anforderungen und Standards der Guten Herstellungspraxis („Good Manufacturing Practice – GMP“), d. h. für die einwandfreie Herstellung und Qualität des Arzneimittels, bleibe aber "weiterhin ausschließlich bei den Unternehmen." (https://dserver.bundestag.de/btd/19/272/1927248.pdf)

Da die Bundesregierung demnach beurteilen kann, wer die Haftung für die  Entstehung von Krebs, Autoimmunkrankheiten, oder Gewebeschäden bzw. Gendefekten als Folge von Impfungen in welchem Umfang übernimmt, habe ich sie dazu in einer entsprechenden schriftlichen Frage um Auskunft gebeten.

In Bezug auf die haftungsrechtlichen Fragen bei Impfschäden  möchte ich zudem auch auf die Informationen des RKI verweisen:

https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Impfsicherheit/sicherheit_impfungen_node.html

Mit bestem Gruß

Jan Korte

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