Frage an Jan-Marco Luczak bezüglich Menschenrechte

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Jan-Marco Luczak
CDU
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Frage von Sonja R. •

Frage an Jan-Marco Luczak von Sonja R. bezüglich Menschenrechte

Sehr geehrter Herr Luczak,

ich habe noch nie einen Politiker direkt kontaktiert, aber nach dem Beschluss des neuen "Lieferkettengesetzes" ist es nun soweit. Wie ich Ihrer Webseite entnehmen konnte, machen Sie sich für Kinderrechte und Verbraucherrechte stark und diese zwei Punkte sehe ich verletzt, wenn das neue Gesetz in der jetzigen Form in Kraft tritt.
Daher meine Frage an Sie als den für meinen Wahlkreis im Parlament sitzenden Abgeordneten: Halten Sie das neue Lieferkettengesetz für der Weisheit letzten Schluss oder werden Sie, wie ich es dringend für nötig halte, sich für eine Überarbeitung dessen engagieren?

Mit freundlichen Grüßen,
Sonja Reuter

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum sog. Lieferkettengesetz. Ich freue mich, dass sie sich an mich als ihren Bundestagsabgeordneten von Tempelhof-Schöneberg wenden. Umso mehr muss ich um Nachsicht bitten, dass ich erst jetzt dazu komme, Ihnen zu antworten. Aufgrund der Corona-Pandemie, der Lage in Afghanistan und der anstehenden Bundestagswahl wird eine große Vielzahl von zum Teil sehr komplexen Fragestellungen von den Menschen und Unternehmen aus meinem Wahlkreis an mich herangetragen, die alle eine Antwort verdienen. Ich hoffe daher auf Ihr Verständnis, dass die Beantwortung ein wenig mehr Zeit in Anspruch genommen hat.

Zu Ihrem Anliegen:

Ziel des am 11. Juni 2021 im Bundestag verabschiedeten Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist es, die Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette der Unternehmen zu stärken und gleichzeitig Rechtsklarheit für die Wirtschaft zu schaffen. Durch das neue Gesetz werden in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer Größe von mindestens 3.000 Beschäftigten (entspricht ca. 900 Unternehmen) ab dem Jahr 2023 und Unternehmen ab einer Größe von mind. 1000 Beschäftigten (entspricht ca. 4800 Unternehmen) ab 2024 unabhängig von vereinzelt bereits bestehenden internationalen Verpflichtungen, Branchenstandards oder Selbstverpflichtungen dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer Unternehmenstätigkeit auf die Erfüllung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten zu achten. Dadurch werden zum einen die Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen in den Lieferketten gestärkt, zum anderen den legitimen Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen Rechnung getragen.

Künftig können Betroffene sich vor deutschen Gerichten von Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften vertreten lassen und sie zur Prozessführung ermächtigen, wenn sie sich durch einen Verstoß gegen die unternehmerische Sorgfaltspflicht in überragend wichtigen Rechtspositionen verletzt sehen (Prozessstandschaft). Für die Durchsetzung der gesetzlichen Anforderungen wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) tätig, die Wirtschaft mit konkreten Informationen für die Umsetzung zu unterstützen und gleichzeitig Kontrollinstanz zu sein. Sie kann bei Verstößen geeignete Buß- und Zwangsgelder verhängen.

Wichtig ist mir dabei das folgende Ziel: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz muss wirksam sein für die Menschenrechte. Gleichzeitig muss es auch umsetzbar sein für die Wirtschaft und darf nicht Dinge fordern, die Unternehmen nicht leisten können. Denn es ist wichtig, dass die Bestimmungen im Gesetz nicht Handels- und Investitionsbeziehungen mit Entwicklungsländern erschweren, welche entwicklungspolitisch gewünscht sind und verantwortlich gestaltetet wurden. Die Lieferkette und dahinterstehende Details sind nicht immer vollumfänglich bekannt. So nimmt das Gesetz die Sorgfaltspflichten von Unternehmen über die gesamte Lieferkette in den Blick. Für mittelbare Zulieferer besteht eine verhältnismäßige, anlassbezogene Sorgfaltspflicht. Weitergehende Bestrebungen schießen über das Ziel hinaus und würden die deutsche Wirtschaft im internationalen Vergleich massiv benachteiligen.

Grundsätzlich ist die Einhaltung der Menschenrechte und vertretbarer Beschäftigungsbedingungen Sache der Staaten, die sich als Subjekte des Völkerrechts zu ihrer Einhaltung verpflichtet haben. Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz trägt die Bundesregierung zur Durchsetzung universeller Menschenrechte bei. Dass dies unter Einbeziehung und Verpflichtung von Unternehmen geschieht, zeugt von einem modernen Völkerrechtsverständnis, welches die Macht der Unternehmen anerkennt und entsprechend Verantwortlichkeiten schafft, ohne diese aber übermäßig zu belasten.

Der Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern meines Wahlkreises ist mir sehr wichtig. Sehr gern würde ich Sie daher auch weiterhin über meine parlamentarische Arbeit und meine Aktivitäten in Tempelhof-Schöneberg informieren. Ich würde mich daher freuen, wenn wir im Austausch bleiben würden und ich Sie in meinen Newsletter-Verteiler aufnehmen dürfte, den ich etwa alle drei bis vier Wochen versende. Wenn Sie damit einverstanden sind, antworten Sie gern einfach kurz mit "Ja" auf diese E-Mail.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten und Ihnen näherbringen, wie ich zum Lieferkettengesetz stehe.

Herzliche Grüße

Jan-Marco Luczak

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