Wie stehen Sie zum Thema #Inländerdiskriminierung beim Ehegattennachtzug zu deutschen Staatsangehörigen?

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Jan-Marco Luczak
CDU
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Frage von Jan R. •

Wie stehen Sie zum Thema #Inländerdiskriminierung beim Ehegattennachtzug zu deutschen Staatsangehörigen?

Wer die Werte Europas und die Wertschätzung der Vielfalt besingt, sollte auch bei den eigenen Staatsbürgern und ihren Familienangehörigen auf Generalverdacht wegen Nationalität, Diskriminierung und soziale Selektion bis in Ehe und Familie verzichten und auch dauerhafte (!) Einschränkung von Grundrechten (Artikel 6 Grundgesetz) sowie die #Inländerdiskriminierung ohne empirische Belege unterlassen.

Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz definiert Rassismus als "die Überzeugung, dass ein Beweggrund wie Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, Staatsangehörigkeit oder nationale oder ethnische Herkunft die Missachtung einer Person oder Personengruppe oder das Gefühl der Überlegenheit gegenüber einer Person oder Personengruppe rechtfertigt".

Werden Sie sich als Abgeordneter gegen die Inländerdiskriminierung beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsangehörigen und eine EU-weite Regelung zum Familiennachzug einsetzten? https://www.bundestag.de/presse/hib/583858-583858 und https://de.wikipedia.org/wiki/Familienzusammenf%C3%BChrung

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr R.,

haben Sie herzlichen Dank für ihre Nachricht. Ich bitte um Nachsicht, dass ich erst jetzt dazu komme, Ihnen zu antworten. Aufgrund der Corona-Pandemie und des laufenden Wahlkampfes wird eine große Vielzahl von zum Teil sehr komplexen Fragestellungen von den Menschen und Unternehmen aus meinem Wahlkreis an mich herangetragen, die alle eine Antwort verdienen. Ich hoffe auf Ihr Verständnis, dass daher die Beantwortung manchmal ein wenig mehr Zeit in Anspruch nimmt und ich nicht auf jedes Detail Ihrer Frage eingehen kann.

Art. 6 unserer Verfassung schützt die Ehe in besonderer Weise. Das ist ein zentrales und elementar wichtiges Grundrecht. Auch deswegen wird Ehegattennachzug selbstverständlich gewährt. Auf europäischer Ebene gilt ähnliches. Mitunter kommt es wegen des Nebeneinanders von zwei Rechtsregimen zu Konflikten. Aus meiner Sicht muss das in aller Regel so aufgelöst werden, dass es zu keiner Inländerdiskriminierung kommt. Eine europaweite Regelung wäre insoweit wünschenswert.

Herzliche Grüße
Jan-Marco Luczak

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