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Inwiefern kann eine verfassungswidrige Besoldung, die in 5 Jahren dem Nominallohnindex um 35% hinterherinkt, verfassungskonform gewesen sein?

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Jan-Philipp Beck
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Frage von Jan L. •

Inwiefern kann eine verfassungswidrige Besoldung, die in 5 Jahren dem Nominallohnindex um 35% hinterherinkt, verfassungskonform gewesen sein?

Sehr geehrter Herr Beck,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antw.

Sie beschreiben die Kopplung Ihrer Diät an den Nominallohnindex als fair. Warum verweigern Sie als zentraler Teil der Gesetzgebung im Plenum gleichzeitig den Beamten über das von Ihnen beschlossene NBesG dann diese Teilhabe an der allgemeinen Wohlstandentwicklung, beanspruchen diesen aber rigoros für sich selbst ?

Was hindert den Landtag daran ein Gesetz, wie bei den Diäten, auch für die Besoldung zu schaffen?

Warum muss ein A10 Beamter mit 3.500 € Sold in 5 Jahren mit einer ~15 % Lohnsteigerung hinkommen, ein Abgeordneter mit über 8.000 € Diät benötigt aber die vollen knapp 22 % des Nominallohnes?

Inwiefern heilen Sie eine verfassungswidrige Besoldung, die sich laut BVerfG Urteil am Nominallohnindex orientieren muss (2 BvL 5/18 Rn. 87) mit einer Entkopplung von genau diesem?

Warum verstehen Sie nicht den Vorwurf, dass sie sich selbst über Ihr eigenes Gesetz knapp 22% Lohnsteigerung gönnen, den Beamten aber nur 14%?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr L.,

wenn Sie meine Antwort aufmerksam gelesen hätten, wäre Ihnen sicherlich aufgefallen, dass ich das geschilderte Verfahren - die Kopplung der Grundentschädigung an den Nominallohnindex in Niedersachsen - als „fest definiert und objektiv messbar“ bezeichnet habe. Inwiefern dies „fair“ sei, vermag ich hingegen nicht zu beurteilen und habe dieses Wort daher in diesem Zusammenhang auch nicht verwendet, sondern es wurde mir von Ihnen in den Mund gelegt. Denn wie ich Ihnen bereits in meiner vorherigen Antwort mitgeteilt hatte, hinkt der Vergleich mit der Besoldung der Beamtinnen und Beamten aus einer Vielzahl an Gründen. 

Darüber hinaus wiederhole ich gern auch noch einmal meinen Hinweis, dass vor dem Hintergrund aktueller und noch kommender Gerichtsurteile des Bundesverfassungsgerichtes, insbesondere zur Besoldung in Niedersachsen, die Besoldung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten noch einmal genauestens geprüft, angepasst und ggf. nachgebessert wird, um die verfassungsgemäße Alimentation sowohl für die vergangenen Jahre als auch für die Zukunft sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Jan-Philipp Beck

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