Sehr geehrte Frau Böttger, sollte sich das Alimentationsprinzip des Beamtenrechts nicht nur auf die Person des Beamten selbst beschränken? Die Alimentierung auch der Familie ist nicht mehr zeitgemäß.
Sehr geehrte Frau Böttger,
eine Neuregelung ersparte den öffentlichen Haushalten laufende Ausgaben (Familien-, Kinderzuschläge über das Kindergeld hinaus etc.), senkte die überbordenden Pensionslasten, diente der Mobilisierung der Partner der Beamten für den Arbeitsmarkt und stellte aus meiner Sicht somit einen Schritt hin zu mehr Einkommens- und Alterssicherungsgerechtigkeit dar.
Zudem sollten in Bereichen, die keine hoheitlichen Aufgaben erfüllen, keine Verbeamtungen mehr durchgeführt und diese nicht zum Zwecke der Erzielung eines Konkurrenzvorteiles benutzt werden.
Antwort ausstehend von Janina Böttger Die Linke
