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Das Gutachten zum Heilpraktikerrecht stuft eingeschränkte Heilerlaubnisse als verfassungswidrig ein und empfiehlt eine umfassende Neuregelung. Sollen die Künstlerischen Therapien darin erfasst werden?

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Janosch Dahmen
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Frage von hildegard P. •

Das Gutachten zum Heilpraktikerrecht stuft eingeschränkte Heilerlaubnisse als verfassungswidrig ein und empfiehlt eine umfassende Neuregelung. Sollen die Künstlerischen Therapien darin erfasst werden?

Entsprechend der Klassifikation der WHO ergänzen Künstlerische Therapien die konventionelle Medizin: „Arts interventions, such as singing in a choir to improve chronic obstructive pulmonary disease, are considered non-invasive, low-risk treatment options and are increasingly being used by Member States to supplement more traditional biomedical treatment.“ (WHO Health Evidence Network synthesis report 67, What is the evidence on the role of the arts in improving health and well-being? A scoping review, https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/329834/9789289054553-eng.pdf )

In der ambulanten Versorgung behandeln Musik-, Kunst-, Tanz- und Theatertherapeut:innen mit eingeschränkten Heilerlaubnissen für den Bereich der Psychotherapie. Auf welcher Basis könnten Patient:innen nach Wegfall dieser Erlaubnisse legal und sicher behandelt werden?

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau P.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Damit Menschen in gesundheitlichen Krisen passgenaue Hilfe bekommen, sollten alle Therapieansätze ausgeschöpft werden, für die wissenschaftliche Evidenz vorliegt. Methodenpluralität ist aus unserer Sicht ein wichtiges Prinzip einer modernen Gesundheitsversorgung – vorausgesetzt, Qualität und Wirtschaftlichkeit gelten konsequent als Maßstab.

Ich teile Ihre Sorge, dass ein ersatzloser Wegfall der eingeschränkten Heilerlaubnisse die ambulante Versorgung auf eine rechtlich ungesicherte Grundlage stellen würde. Bei einer Neuregelung des Heilpraktikerrechts muss deshalb sichergestellt sein, dass keine Versorgungslücke entsteht. Therapieformen, die einem Nutzenbewertungsverfahren standhalten, brauchen eine tragfähige beruflich-rechtliche Basis mit klaren Qualitätsstandards, einem definierten Kompetenzprofil und geregelten Ausbildungsanforderungen. Nur so können Patientinnen und Patienten auch nach einer Reform des Heilpraktikerrechts gut und sicher behandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Janosch Dahmen MdB

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