Frage an Jaqueline Rauschkolb von Ingeborg S. bezüglich Familie
Seit 01.07.2014 kann für alle Mütter oder Väter deren Kinder vor 1992 geboren wurden die
Mütterrente bezogen werden. Was für die Rentenbezieher umgesetzt wurde, ist bis heute auf die Landesbeamten in Rheinland Pfalz noch nicht vollzogen. Andere Landesregierungen wie z.B. Bayern haben die Müttergeldregelungen bereits schon seit Längerem eingeführt. Das Land Rheinland Pfalz hingegen behandelt weiterhin seine Pensionärinnen ungerecht was die Erziehungsleistungen angeht. Welche Vorstellungen haben Sie, um diese soziale Ungleichbehandlung zu beseitigen?
Sehr geehrte Frau S.,
die Anerkennung von Erziehungsleistungen ist für die SPD von hoher Wichtigkeit.
Allerdings erfolgt die Versorgung der Beamtinnen und Beamten systematisch nach anderen Kriterien als die Festlegung der Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Insbesondere sind hier die Aspekte der amtsangemessenen Besoldung zu nennen, die auch bei der Versorgung gelten. So wird zum Beispiel nach kurzer Frist die letzte erreichte Besoldungshöhe die Grundlage der Pension - und nicht die über das gesamte Arbeitsleben tatsächlich entrichteten Beiträge wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei der Versorgung gelten also andere Anspruchsvoraussetzungen und andere Bezugswerte für die Höhe der Versorgungszahlung.
Eine Übertragung der Regelungen der Mütterrente auf die Versorgung von Beamtinnen und Beamten ist derzeit nicht geplant.
Mit freundlichen Grüßen
Jaqueline Rauschkolb