Frage an Jens Zimmermann bezüglich Recht

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Jens Zimmermann
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Frage von Johann C. •

Frage an Jens Zimmermann von Johann C. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Zimmermann,

ich habe gerade auf den Internetseiten des Bundestages das Protokoll der Sitzung vom 7. November gelesen. Das Thema eventuelle Bargeldabschaffung hat mich interessiert.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19124.pdf

Leider kam es zu einem medizinischen Zwischenfall, aber das soll hier nicht das Thema sein. Ich wünsche dem Abgeordneten natürlich baldige Genesung.

Als erster Redner ist ein Abgeordneter der AfD, Herr Keuter, aufgetreten. Während dessen Rede haben Sie in kürzester Zeit dreimal dazwischen gerufen, wie das amtliche Protokoll belegt. Noch dazu -aus meiner Sicht- in einer sehr provokanten Art und Weise.

Meine erste Frage: Warum haben Sie das getan?

Ich halte das für unanständig. Wenn jemand anders spricht, dann kann man doch mal einfach nur zuhören finde ich.

Meine zweite Frage: Welches Gefühl hat Sie zu diesen provokanten Zwischenrufen veranlasst? Nächstenliebe wird es ja wohl nicht gewesen sein. Kann es sein, dass es sich bei Ihnen um Hass auf die AfD oder Herrn Keuter gehandelt hat?

Mit freundlichen Grüßen
J. C.

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Sehr geehrter Herr C.,

Sie fragen nach den drei Zwischenrufen zu Beginn der Debatte. Zu den Traditionen einer Debatte im Deutschen Bundestag gehört die stenografische Dokumentation der Zwischenrufe und der Stimmung. Zum Beispiel wird Applaus oder auch Heiterkeit in den Reihen der Fraktionen ebenfalls dokumentiert. Zwischenrufe laden die Debatte auf, liefern Energie und sorgen, wenn diese gut platziert, sind für bessere Argumente.

Zwischenrufe können ein Argument widerlegen oder auch verstärken. Meine drei Zwischenrufe sind dokumentiert und wurden als Gegenargumente zur Rede festgehalten. Das Bargeld ist in Deutschland gesetzliches Zahlungsmittel, gerade diesen Satz wollte ich im Protokoll festgehalten haben.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Zimmermann

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