Frage an Joachim Herrmann bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Joachim Herrmann
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Frage von Henri E. •

Frage an Joachim Herrmann von Henri E. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Herrmann,

es ist begrüßenswert die Arbeitszeit der Landesbeamten abzusenken. Ich möchte Sie jedoch auf eine Diskrepanz in Bezug zu den Angestellten aufmerksam machen. Angestellte des Freistaats Bayern arbeiten 40,1 Stunden/Woche - was im Vergleich der Bundesländer der längste Arbeitszeit entspricht. Ab 1.August 2013 arbeiten alle Landesbeamte dann nur noch 40 Stunden/Woche.

Welches sind die Beweggründe, dass Landesbeamte kürzer als die Tarifbeschäftigten arbeiten müssen? Entspricht dies dem Gleichheitsgrundsatz?

Mit freundlichen Grüßen

Henri Eppler

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Sehr geehrter Herr Eppler,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25.07.2012 zum Thema neues Dienstrecht, insbesondere zur Arbeitszeit von Beamten und Tarifbeschäftigten.

Die Verlängerung der Arbeitszeit für Beamte im Jahr 2004 ist seinerzeit mit der politischen Erwartung verknüpft worden, dass auch im Bereich der Arbeitnehmer entsprechende Konsequenzen in den Tarifverhandlungen gezogen werden. Dies konnte jedoch nur teilweise erreicht werden. In der Folge wird die Arbeitszeit der Beamten ab August 2012 auf 41 Stunden und ab August 2013 auf 40 Stunden pro Woche reduziert.

Im Übrigen unterliegen Beamte und Arbeitnehmer unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen. Tarifbeschäftigte besitzen einen im gegenseitigen Einvernehmen abgeschlossenen zivilrechtlichen Arbeitsvertrag, während Beamte in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Folglich wird die Arbeitszeit von Tarifbeschäftigten im Rahmen von Tarifverhandlungen zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften ausgehandelt; die Arbeitszeit von Beamten wird dagegen vom Dienstherrn festgelegt. Darüber hinaus gibt es nicht nur bei der Arbeitszeit Unterschiede zwischen diesen Beschäftigungsgruppen, so z. B. auch bei der Krankenversicherung oder der Sozialversicherung . Ein Vergleich dieser beiden Beschäftigungsgruppen ist deshalb nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

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