Frage an Joachim Herrmann bezüglich Recht

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Joachim Herrmann
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Frage von Christian P. •

Frage an Joachim Herrmann von Christian P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Staatsminister

Ich beziehe mich auf den Artikel http://www.sueddeutsche.de/muenchen/polizeipraesident-schmidbauer-und-der-fall-teresa-z-falsch-verstandener-korpsgeist-1.1685593 und frage Sie, was Sie gegen das aus dem Ruder laufende Selbstverständnis des Polizei-Apparates zu unternehmen gedenken. Es sind noch 16 Wochen bis zur Wahl.

Gruß aus Unterfranken
Dr. Christian Petersen

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Sehr geehrter Herr Dr. Petersen,

Ihre über www.abgeordnetenwatch.de gestellte Anfrage vom 02.06.2013 in der Angelegenheit “Inneres und Justiz“ habe ich erhalten.

Hierzu darf ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Der beschuldigte Polizeibeamte wurde zum Tatvorwurf staatsanwaltschaftlich vernommen. Nach Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen wurde Anklage beim Amtsgericht München wegen Körperverletzung im Amt erhoben.

Auf Grund der rechtlichen Bewertung der Staatsanwaltschaft München I hat das Polizeipräsidium München gegenüber dem beschuldigten Polizeibeamten ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen.

Das laufende Disziplinarverfahren wurde bis zum Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt. Danach erfolgen weitere dienstrechtliche Entscheidungen.

Sehr geehrter Herr Dr. Petersen, wie ich Ihnen bereits in meinem Schreiben vom 05.03.2013 mitgeteilt habe, ist es mir wichtig, dass der behördliche Umgang mit strafrechtlich oder dienstrechtlich relevantem Fehlverhalten von Polizeibeamtinnen und –beamten für die Bürgerinnen und Bürger transparent ist und als rechtsstaatlich akzeptiert werden kann.

Wie Sie erkennen können, wurde im vorliegenden Sachverhalt nichts unter den Teppich gekehrt.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

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