Frage an Joachim Herrmann bezüglich Gesundheit

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Joachim Herrmann
CSU
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Frage von Florian W. •

Frage an Joachim Herrmann von Florian W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Minister Herrmann,

warum gibt es keine Grenzschließung zu Tschechien, da dieses direte Nachbarland eine hohe Corona-Infektionsrate hat? Es ist nicht hinnehmbar, dass die bayerische Bevölkerung mit Maßnahmen gegängelt wird, aber solche Einfallstore für den Coronavirus offengehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen
Florian W.

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Sehr geehrter Herr Weigel,

vielen Dank für Ihre Frage vom 21. Januar 2021, in welcher Sie Grenzschließungen zu unserem Nachbarland Tschechien auf Grund der hohen dort vorliegenden Inzidenzwerte thematisieren.

Das rasant und weltweit um sich greifende Coronavirus (Sars-CoV-2) und seine Folgen stellen unser Land immer noch vor eine der größten je dagewesenen Herausforderungen. Die Lage ist seit Oktober des vergangenen Jahres noch ernster geworden als sich die Situation im Frühjahr 2020 darstellte und es geht um die Gesundheit und das Leben einer Vielzahl von Menschen. Leider war in ganz Europa und seit Herbst auch in der Bundesrepublik Deutschland ein bedrohlicher Anstieg von Fällen von Corona-Infektionen zu vermelden, der sich im Dezember bis Mitte Januar nochmals dramatisch zugespitzt hatte. Bund und Länder haben die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung mit Blick auf die Situation auf den deutschen Intensivstationen, die als sehr angespannt bezeichnet werden muss, erneut verstärkt. Erfreulicherweise zeigt sich nun ein erster Abwärtstrend der Inzidenz in Bayern und ganz Deutschland.

Ich kann vor diesem Hintergrund gut nachvollziehen, dass Sie sich Gedanken darüber machen, inwieweit in Grenzregionen durch grenzüberschreitenden Verkehr zum Pandemiegeschehen in Bayern beigetragen wird, insbesondere wenn, wie im Falle der Tschechischen Republik, das Nachbarland wegen seiner sehr hohen Infektionszahlen mittlerweile als ein sogenanntes Hochinzidenzgebiet durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt (AA) und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) eingestuft ist.

Allerdings obliegt die Entscheidung über Grenzschließungen sowie die Durchführung von Grenzkontrollen nicht mir, sondern dem BMI in Berlin. Davon abgesehen, bin ich der Überzeugung, dass nationale Alleingänge bei der Pandemiebewältigung möglichst vermieden werden sollten und etwaige Grenzschließungen nur als letztes Mittel in enger Abstimmung auf europäischer Ebene und v. a. mit unseren unmittelbaren Nachbarn in Erwägung gezogen werden sollten. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in den zurück liegenden Tagen darauf verwiesen, dass eine gemeinsame und von unseren europäischen Nachbarn mitgetragene Strategie zur Pandemieeindämmung der Option der geschlossenen Grenzen vorgezogen werden soll. Gerade im Lichte der Freundschaft der europäischen Staaten betrachtet, möchte ich betonen, dass offene Grenzen im Schengenraum eine europäische Errungenschaft sind, an die wir uns im alltäglichen Leben gewöhnt haben und auf die wir zurecht stolz sein können. Es ist mir auch ein Anliegen, nicht zu vergessen, dass die Wiedereinführung der Corona-bedingten, temporären Grenzkontrollen im März des zurückliegenden Jahres insbesondere für die Menschen, die in den Grenzregionen leben und arbeiten, oft beruflich als Grenzpendler oder Grenzgänger einzuordnen, sehr belastend war. Übrigens sind nicht nur viele Wirtschaftsbetriebe sondern auch Krankenhäuser und Pflegeheime im Osten Bayerns dringend auf die Mitarbeit tschechischer Bürgerinnen und Bürger angewiesen.

Aber selbstverständlich gebe ich Ihnen Recht, dass wir alles dafür tun müssen, um unsere Bürgerinnen und Bürger, die sich strikt an strenge Infektionsschutzmaßnahmen halten, deren Geduld natürlich auch nicht unermesslich ist und die den verständlichen Wunsch nach der Rückkehr zur Normalität haben, vor der Eintragung des Virus aus Risikogebieten oder Hochinzidenzgebieten zu schützen.

Die Beamtinnen und Beamte der Bayerischen Grenzpolizei und der Bundespolizei kontrollieren deshalb bereits seit 27. Dezember 2020 im Rahmen von Schwerpunktkontrollen die Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Anforderungen an die Einreisenden, die mit Erlass der Allgemeinverfügung "Testnachweis von Einreisenden aus Risikogebieten" durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vom 15. Januar 2021 insbesondere mit Blick auf die Hochinzidenzgebiete und die Virusvariantengebiete nochmal verschärft wurden.

In diesem Kontext werden die Einhaltung der jeweils geltenden pandemiebezogenen Vorschriften insbesondere im Rahmen der Schleierfahndung im gesamten deutsch-tschechischen Grenzgebiet durch die Bayerische Polizei derzeit verstärkt überwacht. Sowohl die Bundespolizei als auch die Schleierfahnder der Bayerischen Grenzpolizei kontrollieren und überprüfen zum einen die Test- und Nachweispflichten sowie das Vorliegen der Digitalen Einreiseanmeldungen und zum anderen, ob der Grenzübertritt durch die Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) und mögliche Ausnahmeregelungen grundsätzlich abgedeckt ist. Zudem sind natürlich auch die örtlichen Polizeidienststellen neben den Kreisverwaltungsbehörden angehalten, Verstöße im Zusammenhang mit Infektionsschutzvorschriften aufzudecken und konsequent zu ahnden.

Seit dem 24. Januar 2021 haben zudem Corona-Testzentren in der Grenzregion zu Tschechien ihren Wirkbetrieb aufgenommen, um insbesondere den vielen tschechischen Grenzgängerinnen und Grenzgängern die Möglichkeit eines Corona-Tests anzubieten, zu welchen Grenzgänger und Grenzpendler aus Hochinzidenzgebieten nach der Corona-Einreise-Verordnung nun im Rahmen der Einreise ins Bundesgebiet verpflichtet sind. Bei Einreisen ist jeweils ein Testnachweis mitzuführen und der Abstrich darf jeweils höchstens 48 Stunden vor Einreise abgenommen worden sein. Die durchgeführten Schnelltests liefern innerhalb kürzester Zeit ein Ergebnis ob eine Infektion mit Covid-19 vorliegt und nur bei einem negativen Befund, darf der Arbeitsplatz aufgesucht werden.

Sehr geehrter Herr Weigel,
als entscheidend für die Verbreitung des Virus ordne ich das Verhalten jedes Einzelnen ein, insbesondere ob die geltenden Bestimmungen des Bayerischen Infektionsschutzgesetzes (BayIfSG), der Allgemeinverfügung "Testnachweis von Einreisenden aus Risikogebieten" sowie die EQV beachtet werden. Das Virus kann sich nicht selbst fortbewegen, es wird durch Kontakte übertragen und es sind wir Menschen, die es weitergeben. Eine der großen Aufgabe in der Pandemiebewältigung ist es nach wie vor festzustellen, in welchen Bereichen Kontakte unvermeidbar sind und wie das Infektionsrisiko dennoch minimiert werden kann.

Ich hoffe ich konnte Ihnen transparent und überzeugend ausführen, dass es nötig ist, z.B. für Grenzgänger und Grenzpendler grenzüberschreitenden Verkehr zuzulassen und wir durch die entsprechende Teststrategie und Kontrollen der Vorschriften unseren mühsam erarbeiteten Erfolge im Hinblick auf den Rückgang der landesweiten Inzidenzen dennoch nicht gefährden.

Für die Zukunft wünsche ich Ihnen alles Gute und viel Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

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