Frage an Joachim Herrmann bezüglich Innere Sicherheit

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Joachim Herrmann
CSU
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Frage von Holger S. •

Frage an Joachim Herrmann von Holger S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Innenminister,

ich wollte Sie fragen wie Sie zu nachfolgenden Punkten und deren Einführung in Deutschland stehen.

Es geht um die vielen kleinen Punkte (mit unterschiedlichen Begründungen und Anlässen) wie z.B.: Vorratsdatenspeicherung, Neue Steuer ID für jeden Bürger, Gesundheitskarte, Videoüberwachung, verstärkte Kontrollen usw..

Jeder dieser Punkte als Gesamtpaket dem Bürger im Alltag auferlegt hat sicherlich seine Vorteile und ist bis zu einem gewissen Grad notwendig, vernünftig, Sicherheitsrelevant oder sonst von Vorteil.

Jedoch hat das Ganze auch eine Kehrseite und lässt den Bürger immer weiter zu einer Art Aktennummer mit kriminellem Hintergrund degradieren, solange dieser nicht jedesmal im Alltag das Gegenteil von sich beweist.

Sie kennen sicherlich das Buch/Film von Georg Orwell "Big Brother is watching you".

Wie stehen Sie zu diesen Punkten und vor allem dem negativen Image des Ganzen und wie weit würden sie diese Punkte noch ausgebaut sehen wollen, wenn überhaupt ?

Mit freundlichen Grüßen
Holger Schmidt

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CSU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne für meinen Zuständigkeitsbereich als Bayerischer Innenminister beantworten möchte.

Die Polizei oder andere Sicherheitsbehörden nehmen Informationseingriffe regelmäßig nur aufgrund einer Rechtsgrundlage vor, die solche lediglich im Einzelfall zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und nur unter bestimmten Vorkehrungen erlaubt.

Dies gilt insbesondere für die von Ihnen genannte Online-Durchsuchung und den Zugriff auf Telefonverkehrsdaten.

Bei schweren Verbrechen wie Raub oder gar Mord hatten in der Vergangenheit immer wieder die von Tätern benutzten Handys zur Festnahme geführt. Die Telefondiensteanbieter haben mit der zunehmenden Verbreitung von Flatrate-Tarifen allerdings keine Veranlassung mehr gesehen, die Verbindungs- und Verkehrsdaten ihrer Kunden zu speichern, weil dies für Abrechnungszwecke nicht mehr erforderlich war. Damit standen die in ganz konkreten Einzelfällen von der Polizei angeforderten Verbindungsdaten nicht mehr zur Aufklärung von Verbrechen zur Verfügung.

Die Online-Durchsuchungen im Bereich des Verfassungsschutz- und des Polizeiaufgabengesetzes wurden so gestaltet, dass das Instrument nur in einigen wenigen Fällen in Betracht kommt, nämlich bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte von Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit einer Person und insbesondere zur Aufklärung und Abwehr islamistisch motivierter Anschläge. Eine in der Diskussion vielfach geltend gemachte Überwachung unserer Bürger als potentiell Verdächtige ist schon im Ansatz ausgeschlossen.

Der Schutz unserer Bürger und die Gewährleistung ihrer Sicherheit ist für mich als Innenminister ein zentrales Anliegen. Freiräume zur Vorbereitung von schweren Verbrechen und Terroranschlägen darf es nicht geben.

Auch ich lehne ein generelles Sammeln und Verwerten von Daten kategorisch ab. Gerade auch im privaten Rechtsverkehr müssen hier Grenzen gesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL
Bayerischer Staatsminister des Innern

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