Frage an Joachim Herrmann bezüglich Innere Sicherheit

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Joachim Herrmann
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Frage von Raphael W. •

Frage an Joachim Herrmann von Raphael W. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Herrmann,

Im Interview mit ZEIT Online vom 5.9.2008 äußern Sie die Ansicht, dass sogenannte "Killerspiele" komplett verboten werden müssten. Eine Altersbeschränkung reiche nicht aus.
Sie begründen Ihre Haltung mit zwei Argumenten:
(a) "[...] wenn Spiele auch nur zu einem bestimmten Prozentsatz ein höheres Maß an Jugendgewalt auslösen, dann ist das Grund genug, sie zu verbieten. "
(b) "Wenn ein 18-Jähriger ein Spiel in der Hand hat, gibt er es am nächsten Tag an 17-, 16- und 15-Jährige weiter."

Ungefähr 27 Prozent aller Fälle von Gewaltkriminalität in Deutschland wurden 2007 unter Alkoholeinfluß begangen [2]. Ungefähr 24 Prozent aller Fälle von Jugendkriminalität waren Gewaltdelikte [3].
Eine Studie [4] in der Schweiz hat ergeben: "Bei Jungen ist rund ein Drittel der verübten körperlichen Gewalt alkoholbedingt, bei Mädchen sind es sogar zwei Drittel."

Es ist also anzunehmen, dass auch in Deutschland mindestens ein Drittel der Jugendgewalt alkoholbedingt ist.
Meiner Erfahrung nach gibt es auch genügend 18-Jährige, die Alkohol an Minderjährige weitergeben.

Meine Fragen:
1. Stimmen Sie der Aussage zu "Alkoholkonsum bei Jugendlichen löst ein höheres Maß an Jugendgewalt aus"?
2. Sind Sie demnach für ein striktes Alkoholverbot (für alle Bürger) in Bayern?
3. Falls nicht, in welcher Hinsicht hinkt mein Vergleich von Spielen mit legalen Drogen?

Vielen Dank,
Raphael Wimmer

[1] http://www.zeit.de/online/2008/36/killerspiele-verbot-interview-herrmann
[2] http://www.bka.de/pks/pks2007/p_2_2_3.pdf
[3] http://www.bka.de/pks/pks2007/p_2_3_1.pdf
[4] http://www.sfa-ispa.ch/DocUpload/rr_Espad_Alkohol_Gewalt.pdf

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Wimmer,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Killerspiele". Da auch das Verhältnis von Killerspielen zum Missbrauch von Alkohol wiederholt aufgegriffen wird, bitte ich um Verständnis dafür, dass ich hier wiederum generell antworte.

Selbstverständlich lehne ich jedwede Form von Alkoholmissbrauch strikt ab. Hierzulande sind dem Alkoholmissbrauch auch deutliche Grenzen gesetzt, etwa durch die Vorschriften zur Teilnahme am Straßenverkehr oder des Jugendschutzgesetzes. Dass Alkohol auch aggressionsfördernde oder enthemmende Wirkung haben kann, ist nichts Neues und wird gerade auch in diesen Vorschriften deutlich. Diese gilt es neben der ebenso wichtigen Präventionsarbeit konsequent zu vollziehen.

Die Herstellung und Verbreitung von Alkohol mit dem Herstellen und Verbreiten von "Killerspielen" generell gleichzusetzen, halte ich jedoch für sachlich verfehlt, denn hier geht es um etwas völlig anderes. Die bayerische Initiative gegen "Killerspiele" richtet sich gegen Machwerke von abstoßender Brutalität und Grausamkeit, bei denen es darum geht, am Bildschirm grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeiten zu begehen. Gegen solch moralisch und ethisch abstoßende Werke nicht vorzugehen und damit zu rechtfertigen, dass man dies nicht auch gleichermaßen gegen die Herstellung und Verbreitung von Alkohol tue, wäre so, als ob man Äpfel mit Birnen verwechselt und wäre Unfug. Unter Bezugnahme auf das Vorgehen gegen Killerspiele generell auch die Herstellung und den Verkauf von Wein und Bier kriminalisieren zu wollen, geht an der Sache vorbei.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL
Bayerischer Staatsminister des Innern

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