aktive Sterbehilfe lehne ich strikt ab. Die Tötung eines Menschen darf nicht unsere Antwort auf Krankheit und Leid sein, sondern vielmehr, den Patienten die Angst vor ihrer Krankheit zu nehmen und sie zu begleiten.
Die Einstufung einer Partei als extremistisch vermag noch nicht zwangsläufig ein erfolgreiches Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu begründen. Ich bin skeptisch, ob derzeit alle für ein Verbot erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nach eingehender Prüfung möglicher Folgen dieser Entscheidung genügt die bayerische Besoldung auch den neu aufgestellten verfassungsrechtlichen Maßstäben über alle Besoldungsgruppen, Familien- und Ortskonstellationen hinweg.