Warum schlagen Sie als Alternative zum Genderzeichen die Doppelnennung vor, obwohl diese nicht "jedes Geschlecht in gleicher Weise anspricht", was laut Ihnen bei Rechtstexten der Fall sein sollte?

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Frage von Annika L. •

Warum schlagen Sie als Alternative zum Genderzeichen die Doppelnennung vor, obwohl diese nicht "jedes Geschlecht in gleicher Weise anspricht", was laut Ihnen bei Rechtstexten der Fall sein sollte?

Kontext ist der kürzliche Beschluss zum Verbot von Binnenzeichen in bayerischen Behörden, inklusive Ihres Zitats: https://www.stmi.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2024/87/index.php

Meiner Erfahrung nach ist die Formulierung ausschließlich mit neutralen Begriffen oft umständlich und dadurch manchmal schwerer zu lesen. Bevor ein Weg konkret ausgeschlossen oder gar verboten wird, sollte mMn eine gute Alternative feststehen, nach der man sich richten kann.

Ich unterstütze das Ziel, alle Geschlechter gleichermaßen anzusprechen und dabei aber die Sprache möglichst barrierearm und natürlich zu halten. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob durch diese Regelung das Ziel gut erreicht werden kann.
Außerdem hat die Missachtung der Regel soweit ich informiert bin arbeitsrechtliche Konsequenzen. Das heißt die Angestellten müssen sehr vorsichtig sein in Wort und Sprache, und dürfen ab jetzt nicht mehr selbst entscheiden, was sie für inklusiv und verständlich halten.

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