Wie sehen Sie die Entwicklung der Besoldung in Zukunft?

Portrait von Joachim Herrmann
Joachim Herrmann
CSU
89 %
17 / 19 Fragen beantwortet
Frage von Johannes H. •

Wie sehen Sie die Entwicklung der Besoldung in Zukunft?

Sehr geehrter Herr Herrmann,

was halten Sie von der Idee, künftig bei der Berechnung zur amtsangemessenen Alimentation automatisch ein noch höheres Partnereinkommen von über 20.000€ zu berücksichtigen? Dadurch könnten Beamte noch geringer alimentiert werden und der Haushalt entlastet werden. Auch bei Steigerungen des Bürgergeldes von 12% könnte statt eine Erhöhung der Besoldung einfach das automatisch berücksichtigte Partnereinkommen erhöht werden. Wenn statt 20.000€ künftig einfach 40.000€ berücksichtigt wird, kann massiv gespart werden.Ob der Partner überhaupt Einkommen erzielt, ist dabei ja auch nebensächlich.

Portrait von Joachim Herrmann
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr H.,

für Ihren Vorschlag zur Beamtenalimentation danke ich Ihnen.

Die Besoldung der bayerischen Beamten wurde mit dem Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Bestandteile vom 10.03.2023 auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes systematisch neu ausgerichtet. Der bisherige Familienzuschlag wurde zu einem Orts- und Familienzuschlag erweitert und stärker an den tatsächlichen Lebensverhältnissen ausgerichtet. Die Alleinverdiener-Familie als Bezugspunkt wurde entsprechend den tatsächlichen Familienverhältnissen der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts von der Mehrverdiener-Familie abgelöst, was der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der deutlich gesteigerten Erwerbstätigenquote von Frauen Rechnung trägt.

Der neue Orts- und Familienzuschlag wird in einer Höhe gewährt, die die zusätzlichen Kosten für die Kinderbetreuung im Rahmen des Mindestabstandsgebots zur sozialrechtlichen Grundsicherung einbezieht. Damit ist es konsequent, dass gleichzeitig auch ein durch die Kinderbetreuung ermöglichter Beitrag des anderen Elternteils zum Familienunterhalt berücksichtigt wird. Eine Bezugnahme auf den in der Beihilfe herangezogenen Einkommensgrenzbetrag aus Art. 96 Abs. 1 Satz 1 BayBG bietet sich an, da es sich um eine im Beamtenbereich bewährte Größe handelt, bei welcher der Gesetzgeber ausweislich vorliegender, in der Gesetzesbegründung genannter Daten zu den auf berücksichtigungsfähige Ehegatten entfallenden beihilfefähigen Aufwendungen starke Anhaltspunkte dafür hat, dass die ganz überwiegende Mehrheit der berücksichtigungsfähigen Ehegatten eine an diesen Voraussetzungen gemessene, eigene wirtschaftliche Absicherung innehat. Eine Verdoppelung ist nicht geplant.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Joachim Herrmann
Joachim Herrmann
CSU