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Antwort 27.11.2012 von Joachim Herrmann CSU

(...) Das Thema "Bürgerorientierung und Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit" ist mir und den nachgeordneten Polizeidienststellen ein besonders wichtiges Anliegen, dem ich eine hohe Bedeutung beimesse. Ein Verhalten von Polizeibeamten in Uniform, wie von Ihnen geschildert, findet deshalb keinesfalls meine Zustimmung. (...)

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Antwort 20.11.2012 von Joachim Herrmann CSU

(...) vielen Dank für Ihre Frage vom 01.11.2012 im Zusammenhang mit dem Verhalten von Polizeibeamten im Allgemeinen sowie dem Verhalten von Beamten der bayerischen Polizei im Besonderen. (...) Wie Sie womöglich zwischenzeitlich schon meiner Antwort auf die Beschwerde von Frau Elke Gliem, auf die Sie sich ebenfalls beziehen, entnehmen haben können, erwartet der Bürger und erwarte auch ich von einem bayerischen Polizeibeamten ein korrektes und höfliches Auftreten nach innen wie nach außen. (...) Wie auch Frau Gliem bereits mitgeteilt, bildet daher vor allem die soziale Kompetenz einen Schwerpunkt schon in der Ausbildung unserer Polizeibeamten. (...) Ich darf Ihnen versichern, dass ich ein gegenüber ausländischen Mitbürgern voreingenommenes Verhalten eines bayerischen Polizeibeamten keinesfalls tolerieren würde. (...)

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Antwort 25.09.2012 von Joachim Herrmann CSU

(...) vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25.07.2012 zum Thema Demokratie und Bürgerrechte, insbesondere zu Rehabilitierungsverfahren für DDR-Unrecht. Die Rehabilitierung der Opfer von DDR Unrecht ist ein sehr komplexes Thema. (...)

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Antwort 13.09.2012 von Joachim Herrmann CSU

(...) Die entsprechenden verfassungsrechtlichen Regelungen können in Deutschland nur auf der Grundlage einer Entscheidung des deutschen Volkes geändert werden. Voraussetzung für ein erfolgreiches Verfassungsreferendum wäre jedoch eine starke Akzeptanz starke Akzeptanzng für weitere Zentralisierungsschritte, die aber erkennbar nicht vorhanden ist. Statt einer weiteren Verlagerung von Kompetenzen auf die EU müssen daher Kernentscheidungen weiterhin demokratisch legitimiert in den Mitgliedstaaten getroffen, die Kompetenzen der Parlamente in den Mitgliedstaaten geachtet und weiter gestärkt werden und die Haushaltsautonomie der Mitgliedstaaten und deren regionaler Gebietskörperschaften erhalten bleiben. (...)