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CSU
• 20.03.2023

Aufenthaltszeiten, während denen lediglich die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt war (Duldung) werden dabei weder im geltenden Staatsangehörigkeitsrecht noch im zukünftig geplanten Recht berücksichtigt. Zeiten eines nicht rechtmäßigen Aufenthalts (Duldung) werden bewusst nicht angerechnet, damit aus einem ungenehmigten Aufenthalt keine Privilegien entstehen.

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CSU
• 14.02.2023

Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung muss gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch den behandelnden Arzt unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Gesundheitsämter sind ihrerseits verpflichtet, einen gemeldeten Verdachtsfall an die zuständige Landesbehörde und pseudonymisiert an die zuständige Bundesoberbehörde – das PEI – zu melden.

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