Warum behaupten Sie, dass in Bayern Rechtsbruch besser verfolgt wird als in Berlin?

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Joachim Herrmann
CSU
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Frage von Dominik H. •

Warum behaupten Sie, dass in Bayern Rechtsbruch besser verfolgt wird als in Berlin?

Sehr geehrter Herr Herrmann,

in Bayern ist der Respekt gegenüber der Polizei oder Einsatzkräfte genau so gering, wie in jedem anderen Bundesland.

Bayern ist ein Reichsbürger Hotspot. Es gibt sogar Polizeibeamte, die der Reichsbürger Szene zuzuordnen sind. Warum tun Sie hier nichts? https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-reichsbuerger-polizisten-1.5717482

Herr Söder hat ja groß verkündet, dass ein Polizeimeister in einer unteren Einkommensgruppe ist. 1. Warum tun sie nichts dagegen? 2. Denken Sie, dass eine solche Aussage eines Ministerpräsidenten den Respekt gegenüber der Polizei verbessert?
https://www.tagesspiegel.de/politik/benachteiligt-untere-einkommensgruppen-bayerns-ministerprasident-soder-will-burgergeld-im-bundesrat-blockieren-8862904.html

Ich kann als Vielautofahrer in Bayern tagtäglich beobachten, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung nur noch eine Richtgeschwindigkeit ist und keine Beschränkung. Auch das ist ein Rechtsbruch! Eine Verfolgung sehe ich nie.

MfG

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Fragen. Gerne werde ich Ihnen meine Positionen dazu darlegen.

Zunächst haben Sie gefragt, warum ich behaupten würde, dass in Bayern Rechtsbruch besser verfolgt wird als in Berlin.

Ein zentraler Indikator für die Innere Sicherheit ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Diese wird nach bundeseinheitlichen Richtlinien geführt und ermöglicht somit grundsätzlich auch (bundesweite) Vergleiche, beispielsweise hinsichtlich einer regionalen Verteilung der Kriminalitätsbelastung und der Aufklärungsquote.

Mit der sogenannten Häufigkeitszahl (Anzahl der bekanntgewordenen Straftaten je 100.000 Einwohner) können Aussagen zur individuellen Kriminalitätsbelastung getroffen werden und Städte mit unterschiedlichen Einwohnerzahlen verglichen werden. Dabei ist festzustellen, dass Berlin für das Jahr 2021 mit einer Häufigkeitszahl von 12.803 im bundesweiten Vergleich den letzten Platz der Liste von Großstädten über 100.000 Einwohnern belegt, während mit Fürth (3.899), Erlangen (4.539) und München (5.144) ausschließlich bayerische Großstädte die ersten drei Plätze belegen. Natürlich ist mir bewusst, dass ein undifferenzierter Vergleich der Bundeshauptstadt mit vielen kleineren Großstädten nicht seriös wäre und auch unsere Landeshauptstadt mit rund 1,6 Mio. deutlich weniger Einwohner hat als Berlin. Insofern müssen auch noch weitere Kennzahlen in die Betrachtung mit einbezogen werden.

Als weiterer Merker dient deshalb auch die Aufklärungsquote, um den Erfolg einer Sicherheitsstrategie bewerten zu können. Diese liegt in München bei 65,1 % und damit knapp an der „Zweidrittelmarke“. Berlin erreichte im selben Vergleichszeitraum eine Aufklärungsquote von 43,9 % und nimmt bundesweit den vorletzten Platz der Liste von Großstädten in ganz Deutschland ein.

Die in Berlin 2,5-fach höhere Kriminalitätsbelastung im Vergleich zu München bei gleichzeitig niedrigerer Aufklärungsquote lässt daher diese Bewertung zu.

Dabei möchte ich ergänzend anmerken, dass die Aussagen zur Polizeilichen Kriminalstatistik sich alle auf Zahlen des Jahres 2021 beziehen. Die Analysen zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2022 sind noch nicht abgeschlossen.

 

Ferner führten Sie aus, es gäbe sogar Polizeibeamte, die der Reichsbürger Szene zuzuordnen sind und fragten warum ich hier nichts täte.

Dazu möchte ich betonen: Unsere bayerischen Sicherheitsbehörden gehen konsequent gegen jede Form von Kriminalität und Extremismus vor. Dies war bereits in der Vergangenheit so und wird auch in Zukunft weiterhin die Handlungsmaxime in Bayern sein.

Insbesondere bei Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten als Repräsentantinnen und Repräsentanten der staatlichen Ordnung muss wegen der Besonderheit des Berufs ein äußerst strenger Maßstab an das inner-, aber auch an das außerdienstliche Verhalten angelegt werden. Menschen, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, haben bei der Bayerischen Polizei nichts zu suchen. Beamtinnen und Beamten müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für ihre Erhaltung eintreten. Damit einher geht nicht nur das Verbot einer gegen die Verfassung gerichteten Verhaltensweise, sondern eine Pflicht zum aktiven Eintreten für die Erhaltung der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Die Beamtinnen und Beamten müssen sich eindeutig von allen Bestrebungen distanzieren, die den Staat und seine Grundlagen angreifen und diffamieren. Gegen sogenannte „Reichsbürger“ in den Reihen der Bayerischen Polizei wird hart durchgegriffen. Wer den Staat nicht anerkennt, kann diesen nicht repräsentieren und seine Rechtsordnung durchsetzen. Bei begründeten Zweifel an der Verfassungstreue der betreffenden Polizistinnen oder der betreffenden Polizisten, wird alles daran gesetzt, diese Personen aus dem Dienst zu entfernen. Jeder einzelne dieser Fälle ist einer zu viel.

 

Schließlich thematisieren Sie das Gehaltsgefüge von bayerischen Polizisten. Die von Ihnen zitierte Aussage bezieht sich auf die Höhe des ab 01.01.2023 eingeführten Bürgergelds, thematisiert jedoch nicht die Alimentation der Polizeivollzugsbeamten an sich.

Bei all den Herausforderungen, die der Polizeiberuf mit sich bringt, ist es eine sehr verant­wor­tungs­volle Aufgabe, tagtäglich die Gefahren für die öffentli­che Sicherheit und Ordnung in unserem schönen Bayern-Land abzuwehren.

Nicht nur durch die Gewährung einer Polizeizulage, sondern auch durch die gute Beförderungssituation und beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten bei der Bayerischen Polizei, honoriert der Freistaat Bayern die sehr gute und erfolgreiche Arbeit seiner Polizeivollzugsbeamten. Zudem zählt der Freistaat Bayern im bundesweiten Vergleich zu den Spitzenreitern im Bereich der Besoldung seiner Polizeibeamtinnen und Beamten.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

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