Sollte der Bundesrat einer Grundgesetzänderung zustimmen, die 100 Milliarden für Militärausgaben festschreibt? Oder sollte er das nicht tun?

Jochen Ott
Jochen Ott
SPD
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Frage von Reinhard G. •

Sollte der Bundesrat einer Grundgesetzänderung zustimmen, die 100 Milliarden für Militärausgaben festschreibt? Oder sollte er das nicht tun?

Sehr geehrter Herr Ott,

würde das Geld nicht an anderer Stelle fehlen? Soll Deutschland allein die Militärausgaben Russlands überbieten? (Mit zusätzlich höheren jährlichen Militärausgaben.) Wenn sich die Nato nicht in den Konflikt einmischt – glauben Sie, dass Russland dann Nato-Staaten angreifen könnte? Wären nach einer Grundgesetzänderung noch weitgehende Abrüstungs-Verträge möglich?

Sollte nicht besser das Militär Energie sparen, statt unsere Wirtschaft und die die Bürger? Welche Bedeutung hätte die Aufrüstung für den Klimaschutz und die Umwelt? Auch wenn F35-Tarnkappenflugzeuge (mit einem hohem Benzinverbrauch) angeschafft werden sollen, mit denen die Bundeswehr nach dem Konzept der „nuklearen Teilhabe“ Atombomben abwerfen kann?

Wäre es nicht jetzt Zeit für eine Verhandlungslösung für alle Kriege der Welt? Sind die weltweiten Rüstungsausgaben denn nicht längst zu hoch?
https://www.dw.com/de/usa-bei-milit%C3%A4rausgaben-einsame-spitze/a-56707052

Mit freundlichen Grüßen

Jochen Ott
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Fragen zur Verteidigungspolitik werden im Grunde auf Bundesebene beantwortet, da hier die ausschließliche Kompetenz dafür liegt. Als Landtagsabgeordneter von Nordrhein-Westfalen und Bildungspolitiker versuche ich dennoch Ihre Fragen zu beantworten.

Ich kann Ihnen versichern, Aufrüstung ist nicht das Ziel unserer Politik. Mit dem geplanten Sondervermögen erhält die Bundeswehr die Mittel, die notwendig sind, um ihren Auftrag zu erfüllen. Das Geld soll in Projekte fließen, die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene bereits vorgesehen, aber noch nicht finanziell hinterlegt sind. Was beschafft werden soll, orientiert sich an dem Bedarf, den die Bundeswehr schon lange angemeldet hat, wie beispielsweise den dringend benötigten schweren Transporthubschrauber. Das Sondervermögen soll die bestehenden finanziellen Lücken schließen. Es geht deshalb nicht um Aufrüstung, sondern vielmehr um eine adäquate Ausrüstung der Soldatinnen und Soldaten für die Landes- und Bündnisverteidigung.

Die Entscheidung für die Anschaffung des F-35 als Nachfolger für die veralteten Tornado und damit zur Fortsetzung der nuklearen Teilhabe ist mittlerweile getroffen, wie Sie richtig anmerken. Angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges in der Ukraine muss die Bundeswehr jetzt unter allen Umständen adäquat für ihre Aufgaben der Landes- und Bündnisverteidigung ausgerüstet sein. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, wie auch wir als Landtagsabgeordnete stehen in der Verantwortung gegenüber der Sicherheit unserer Bevölkerung in Bund und Land. Das Ziel der SPD ist und bleibt weiterhin eine atomwaffenfreie Welt. Trotz des Angriffskrieges in der Ukraine durch Russland setzt sich die SPD deshalb weiter unermüdlich für Abrüstung und Rüstungskontrolle ein.

Um die vielen drängenden Krisen unserer Zeit zu meistern, sind alle Menschen, alle Institutionen und vor allem die Politik gefordert, ihren Beitrag zu leisten. Diese dürfen nicht gegeneinander aufgewogen werden, sondern es liegt in unserer Pflicht, Wege und Lösungen dafür zu finden. Als NRWSPD haben wir mit unserem Wahlprogramm einen klaren Plan und ich vertraue unserer Bundesregierung und unserem Kanzler Olaf Scholz trotz der vielen schweren Konflikte unserer Zeit genauso umsichtig und vorausschauend zu handeln, wie es notwendig und gefordert ist.

Mit freundlichen Grüßen

Jochen Ott

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