Frage an Jörg Bode bezüglich Verkehr

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Jörg Bode
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Frage von Stephan L. •

Frage an Jörg Bode von Stephan L. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Bode,

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vor kurzen ein Interview mit Ihnen, Zum Thema "Schlaglochsteuer" gehört. Da ich mir dessen bewusst bin, das Interviews in den Medien aus vielerlei Gründen gekürzt und somit nicht vollständig und evtl. sinnentstellt wiedergegeben werden, diese Fragen.
In besagtem Interview sagten Sie, dass Fahrbahnausbesserungen / Erneuerungen von denen bezahlt werden sollen, die die Schäden verursachen und einen Nutzen von guten Straßen haben, dem Kraftfahrzeugverkehr. Des Weiteren führten Sie aus, dass also keine neue Steuer benötigt werde da die erforderlichen Mittel aus dem Steueraufkommen der KFZ - Steuer aufgebracht werden.
1.) Sind Sie sich dessen bewusst, dass ein Großteil derer die die Straßenschäden verursachen (Witterungsunabhängig) überhaupt keine KFZ - Steuer bezahlen? Meiner Kenntnis nach sind Fahrzeuge mit „grünen Kennzeichen“ von der KFZ – Steuer befreit. Aber gerade solche Fahrzeuge wie Baumaschinen, Erntemaschinen und Fahrzeuge der Agrarwirtschaft haben meist sehr hohe Gesamtgewichte und Fahrzeugbreiten über 2,40 m. So das die Fahrzeugführer dieser Fahrzeuge gezwungen sind auf den Fahrbahnkanten zu fahren, so dass die Fahrbahnen von außen hehr Wegbrechen.
2.) Was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr Freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Lüchau

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Lüchau,

ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 27. Januar.

Ihre Ausführungen, dass bestimmte Nutzfahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit sind und dadurch hierüber keinen Beitrag zur Infrastrukturfinanzierung leisten, sind zutreffend. Von entscheidender Bedeutung ist dabei allerdings die von den entsprechenden Kraftfahrzeugarten erbrachten Verkehrsleistungen. Bezogen auf die von Ihnen genannten Baumaschinen und landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist diese so gering, dass sie in der Verkehrsstatistik keine Rolle spielt. Dies gilt insbesondere im Verhältnis zu schweren Lastkraftwagen, deren Verkehrsleistung ständig steigt (bis zum Jahr 2025 um 70%). Dazu werden in zunehmenden Maße landwirtschaftlich bedingte Transporte durch Speditionen mit Lkw durchgeführt. Hier erfolgt die Einbindung in die Nutzerfinanzierung durch die Lkw-Maut, Kfz- und Mineralölsteuer. Von daher gibt es in der von Ihnen aufgeworfenen Frage nach den mir vorliegenden Informationen keinen akuten Handlungsbedarf auf gesetzlicher Ebene.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Bode