BMWK und INSM-Kampagne: Plant Ihre Fraktion parlamentarische Instrumente zur Aufklärung der Nutzung staatlicher Kanäle für Verbands-PR?
Sehr geehrter Herr Cezanne,kürzlich hat das BMWK ein Video der arbeitgeberfinanzierten INSM über seinen offiziellen X-Kanal verbreitet.Ihre Fraktion setzt sich traditionell stark für Transparenz und die klare Trennung von Lobbyismus und Regierungsarbeit ein. Die Nutzung staatlicher Reichweite auf Social Media für Inhalte privater Interessenverbände berührt die verfassungsrechtlichen Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit von Ministerien.Daher meine Frage an Sie: Wie bewerten Sie diesen Vorgang institutionell? Plant Ihre Fraktion (beispielsweise über eine Kleine Anfrage oder Nachfragen im Wirtschaftsausschuss) parlamentarische Schritte, um die genauen Hintergründe dieses Vorgangs im BMWK aufzuklären und auf verbindliche Regeln für den behördlichen Umgang mit Verbands-PR im digitalen Raum zu drängen?Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Sascha L.,
vielen Dank für Ihre Frage und den Hinweis auf diesen Vorgang.
Der Fall zeigt ein grundsätzliches Problem: Wenn ein Bundesministerium über seinen offiziellen Kanal das Video eines arbeitgeberfinanzierten Lobbyverbands wie der INSM verbreitet, wird staatliche Reichweite und damit letztlich öffentliche Ressourcen für die Kommunikation privater Interessengruppen eingesetzt. Das halte ich für nicht akzeptabel, unabhängig davon, ob man die Inhalte des Videos teilt oder nicht.
Die Antworten des Bundeswirtschaftsministeriums auf parlamentarische Nachfragen zu diesem Vorgang sind dabei wenig überzeugend. Das BMWE erklärte, die Aussagen des Videos stimmten „grundsätzlich“ mit der Haltung des Hauses überein, und verwies darauf, dass das strikte Neutralitätsgebot nur gegenüber dem Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit gelte (BT-Drs. 21/6164). Auf weitere Nachfrage wurde zudem eingeräumt, dass Bundesministerin Reiche vorab informiert war und ihr Einverständnis erteilt hat (BT-Drs. 21/6457). Es handelt sich also nicht um ein Versehen der Öffentlichkeitsabteilung, sondern um eine bewusste Entscheidung der Hausleitung.
Aus Sicht meiner Fraktion besteht klarer Handlungsbedarf. Dazu gehören insbesondere:
- eine vollständige Aufklärung des Vorgangs, einschließlich der Frage, wann das Ministerium Inhalte Dritter über amtliche Kanäle verbreitet,
- verbindliche Leitlinien für den Umgang von Ministerien mit Lobbyinhalten in sozialen Medien,
- Transparenz- und Dokumentationspflichten für die digitale Öffentlichkeitsarbeit der Ministerien,
- eine klare Trennung von Regierungskommunikation und Interessenvertretung, wie sie das Sachlichkeitsgebot staatlicher Öffentlichkeitsarbeit ohnehin verlangt.
Sein Sie versichert, dass meine Fraktion und ich die Arbeit von Ministerin Reiche sehr genau begleiten werden und das Thema immer wieder im Wirtschaftsausschuss auf die Agenda setzen. Wir nutzen regelmäßig das Instrument der parlamentarischen Fragen, um die enge Verbindung zwischen Bundesministerin Katherina Reiche und Partikularinteressen aufzuzeigen: jüngst mit der Kleinen Anfrage zum Einfluss von Lobbyinteressen der Gaswirtschaft auf die Kraftwerkstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BT-Drs.: 21/6474).
Vielen Dank nochmals für Ihre Anregungen und Ihr Interesse an diesem wichtigen Thema.
Mit vielen Grüßen
Jörg Cezanne
