Weitere Fragen an Jörg Cezanne
Der Fall zeigt ein grundsätzliches Problem: Wenn ein Bundesministerium über seinen offiziellen Kanal das Video eines arbeitgeberfinanzierten Lobbyverbands wie der INSM verbreitet, wird staatliche Reichweite und damit letztlich öffentliche Ressourcen für die Kommunikation privater Interessengruppen eingesetzt. Das halte ich für nicht akzeptabel, unabhängig davon, ob man die Inhalte des Videos teilt oder nicht.
Steuervergünstigungen müssen dort gewährt werden, wo tatsächlich ein gesellschaftlicher Nutzen entsteht – nicht dort, wo sie vor allem der Steueroptimierung oder dem Erhalt großer Privatvermögen dienen
Gerade bei öffentlichen Anhörungen im Wirtschaftsausschuss achten wir darauf, dass nicht nur Vertreter großer Unternehmen oder wirtschaftsnaher Verbände zu Wort kommen. Wir setzen uns dafür ein, auch Gewerkschaften, Verbraucherverbände oder Umweltorganisationen einzubeziehen. So entstehen ausgewogenere Debatten und politische Entscheidungen werden nicht einseitig von Lobbyinteressen geprägt.
Zu meinem großen Missfallen ist im Zuge der Abschaffung keine Übergangsregelung seitens des Gesetzgebers eingerichtet worden.
