Wann erfolgt die Rücknahme des Sonderopfers und wann nimmt der Bund als Arbeitgeber den § 3 des Arbeitszeitgesetzes wieder ernst?

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Frage von Tom S. •

Wann erfolgt die Rücknahme des Sonderopfers und wann nimmt der Bund als Arbeitgeber den § 3 des Arbeitszeitgesetzes wieder ernst?

Sehr geehrter Herr Saathoff,

vor über 18 Jahren wurde die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten per Verordnung als >temporäres Sonderopfer< angehoben. Die Steuereinnahmen haben sich seitdem verdoppelt (siehe hier https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/2023-06-30-steuereinnahmen-steuerarten-2000-2022.xlsx?__blob=publicationFile&v=3)! Das Festhalten am Sonderopfer wirkt daher als reine Willkür und eine nicht länger hinnehmbare Ungerechtigkeit. Wann erfolgt die Rücknahme des Sonderopfers? Wann nimmt der Bund als Arbeitgeber den § 3 des Arbeitszeitgesetzes wieder ernst?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann Ihren Wunsch nach Rückführung auf die 39-Stunden-Woche sehr gut nachvollziehen. Leider sieht das BMI aktuell keine Spielräume für diese Maßnahme, ist aber perspektivisch darum bemüht zu einer Situation zu gelangen, die die Rücknahme dieser Erhöhung möglich macht.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

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