Antwort 15.06.2023 von Johann Saathoff SPD
Die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Mindestabstandsgebot für die Besoldungsberechtigten des Bundes werden wie folgt berücksichtigt:
Die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Mindestabstandsgebot für die Besoldungsberechtigten des Bundes werden wie folgt berücksichtigt:
Ihren Hinweis zum Alimentativen Ergänzungszuschlag in Verbindung mit einem Kindergeldanspruch nehme ich gern zur Kenntnis.
Nur ein konkretes Datum kann ich Ihnen leider noch nicht nennen.
Wie ich schon an anderer Stelle geantwortet habe arbeitet die Bundesregierung daran, dass das möglichst bald geschieht.
Vor diesem Hintergrund wird auch der Öffentliche Dienst dauerhaft evaluiert und weiterentwickelt.
Im Gegensatz zu den Tarifbeschäftigten braucht es bei den Bundesbeamten erst ein Gesetz, um die Inflationsprämie zu zahlen.